action press AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

action press AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass ihr aufgrund der am 30. März 2021 eingetragenen Kapitalerhöhung („Kapitalerhöhung“) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der action press AG gehört.

Überdies hat uns die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg mitgeteilt, dass ihr aufgrund der Eintragung der Kapitalerhöhung auch keine Mehrheitsbeteiligung mehr an der action press AG gemäß § 20 Abs. 4 und § 21 Abs. 2 AktG gehört.

Des Weiteren wurde uns aufgrund privatrechtlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, beide geschäftsansässig Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Folgendes mitgeteilt:

Gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG wurde uns mitgeteilt, dass der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund der Kapitalerhöhung sowohl nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien als auch keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG an der action press AG mehr mittelbar gehört.

Gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG wurde uns mitgeteilt, dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund der Kapitalerhöhung sowohl nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien als auch keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG an der action press AG mehr mittelbar gehört.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

action press AG

Der Vorstand

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