HEMMOOR ZEMENT
Aktiengesellschaft i.A.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am
Mittwoch, den 23. Juni 2021 um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Holcim (Deutschland) GmbH, Willy-Brandt-Straße 69 in 20457 Hamburg,
stattfindenden
139. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses für das Abwicklungsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates Erläuterungen des Jahresabschlusses. |
2. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch die Hauptversammlung Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen. |
3. |
Entlastung der Abwicklerin für das Abwicklungsjahr 2020 Die Abwicklerin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Abwicklungsjahr 2020 Die Abwicklerin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsjahr 2021 zu wählen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 16. Juni 2021 (letzter Anmeldetag) bei
Hemmoor Zement AG i. A. |
in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den Beginn des 2. Juni 2021, beziehen. Ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut ist ausreichend. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die nachstehende Adresse gerichtetes Verlangen übermittelt.
HINWEIS im Zusammenhang mit den Folgen der COVID-19-Pandemie:
Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur möglich, wenn eine Mund- und Nasenbedeckung (FFP2-Maske) getragen wird. In der Hauptversammlung wird der behördlicherseits verlangte Mindestabstand von 1,50 m sichergestellt.
Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Hemmoor Zement AG i. A. |
Anträge und Wahlvorschläge werden, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des 8. Juni 2021 unter vorstehender Adresse eingehen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, im Internet unter
www.holcim.de/de
zugänglich gemacht.
Hamburg, im Mai 2021
Die Abwicklerin
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz:
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Informationen für Aktionäre zum Datenschutz sind unter
https://www.holcim.de/de/datenschutzinformation-hemmoor-zement-hv
verfügbar.