i :FAO Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

i:FAO Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN: DE0006224520
WKN: 622452

Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 („DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft 2021
(Formale Angabe gemäß DVO: IFAOHV2021)
2. Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0006224520
2. Name des Emittenten i:FAO Aktiengesellschaft
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 16. Juni 2021
(Formale Angabe gemäß DVO: 20210616)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 8:00 Uhr (UTC)
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(Formale Angabe gemäß DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung: URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte
(Formale Angabe gemäß DVO: https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​)

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Unternehmenszentrale der i:FAO Aktiengesellschaft, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main, Deutschland

5. Aufzeichnungsdatum (sog. Technical Record Date) 9. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 20210609, 22:00 Uhr (UTC))
6. Internetseite zur Hauptversammlung /​ Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

(virtuelle Hauptversammlung)

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre*,

wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, dem 16. Juni 2021, 10.00 Uhr (MESZ),

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten.

* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit ein.

Leider können wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 der i:FAO Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die Gesellschaft) nicht persönlich begrüßen. Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, ist es immer noch entscheidend, physische Kontakte zu vermeiden. Mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und angesichts derzeit weiterhin geltender Veranstaltungs- und Versammlungsbeschränkungen gestalten wir unsere Hauptversammlung daher im Interesse unserer Aktionäre, unserer Organmitglieder, Mitarbeiter und Dienstleister sowie im Interesse der Allgemeinheit so, dass möglichst wenige Personen an einem Ort zusammentreffen.

Die Hauptversammlung wird deshalb ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten, und zwar nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I vom 27. März 2020, S. 569 ff., zuletzt geändert und in seiner Anwendung verlängert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I vom 30. Dezember 2020, S. 3328 ff.) (COVID-19-Gesetz).

Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Aktionärsportal der Gesellschaft übertragen. Das Aktionärsportal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

zu erreichen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist die Unternehmenszentrale der i:FAO Aktiengesellschaft, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main.

Nähere Erläuterungen zur Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung und zur Wahrnehmung der insoweit bestehenden Aktionärsrechte finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung bei den ergänzenden Angaben und Hinweisen (unten Ziffer II.).

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der i:FAO Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 15. April 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Jahresabschluss wird auch der dort im Anhang enthaltene Vorschlag für die Gewinnverwendung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

Der Jahresabschluss der i:FAO Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Bilanzgewinn von EUR 13.883.775,00 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der i:FAO Aktiengesellschaft des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 13.883.775,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 von EUR 0,04
je dividendenberechtigte Stückaktie:
EUR 212.051,40
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 13.671.724,00

Zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstraße 59, 80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

6.

Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der i:FAO Aktiengesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6.1 der Satzung der i:FAO Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Mit Blick auf die abgelaufenen bzw. durch Niederlegung beendeten Amtszeiten der vormaligen Aufsichtsratsmitglieder hat die Hauptaktionärin Amadeus Corporate Business AG in Abstimmung mit der Gesellschaft am 16. März 2021 beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main (Registergericht) beantragt, Herrn Willi Vett, Frau Monika Wiederhold und Herrn Gerardo Faundez Lalana mit sofortiger Wirkung erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der i:FAO Aktiengesellschaft zu bestellen. Mit Beschluss vom 8. April 2021 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (Registergericht) die vorgenannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder wird mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021 enden. Vor diesem Hintergrund sollen die vorgenannten Personen nunmehr von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen:

a)

Herr Gerardo Faundez Lalana, Direktor (M&A und Regulatory Affairs) bei Amadeus IT Group SA (Spanien), Boadilla de Monte (Spanien);

b)

Frau Monika Beate Wiederhold, Bereichsleiterin (Executive Vice President) Airlines Central and Eastern Europe bei Amadeus IT Services GmbH, Wiesbaden; und

c)

Herr Willi Vett, Rechtsanwalt und Solicitor (England & Wales) bei Amadeus Data Processing GmbH, München (Deutschland),

werden jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (also voraussichtlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2025). Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

7.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Erding (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.301.285,00 und ist eingeteilt in 5.301.285 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Erding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 234199, (ACB) hält unmittelbar 4.772.394 Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht einem prozentualen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von rund 90,02%. Der ACB gehören somit mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der Gesellschaft. ACB ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG).

Gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG kann die Hauptversammlung einer übertragenden Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Von dieser gesetzlich eingeräumten Möglichkeit möchte ACB als Hauptaktionärin Gebrauch machen. ACB hat daher das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen und diese Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf ACB gegen Gewährung einer Barabfindung die Höhe von EUR 10,03 je auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie beschließen zu lassen.

ACB hat in einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der Gesellschaft die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet (der Übertragungsbericht). Die angemessene Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Gesellschaft als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die Amadeus Corporate Business AG als Hauptaktionärin zu zahlen ist, hat ACB auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der Duff & Phelps Germany GmbH, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt am Main, vom 27. April 2021 ermittelt und festgesetzt (das Bewertungsgutachten). Dieses Bewertungsgutachten ist integraler Bestandteil des Übertragungsberichts. Der vom Landgericht Frankfurt am Main auf gemeinsamen Antrag der ACB und der Gesellschaft bestellte sachverständige Prüfer, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite Str. 29-31, 40213 Düsseldorf, (der Sachverständige Prüfer) hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt und hierüber einen schriftlichen Bericht angefertigt (der Übertragungsprüfungsbericht).

ACB hat dem Vorstand der Gesellschaft zudem eine Gewährleistungserklärung der HypoVereinsbank/​UniCredit Bank AG vom 27. April 2021 übermittelt. Darin garantiert die HypoVereinsbank/​UniCredit Bank AG den Minderheitsaktionären der Gesellschaft unbedingt und unwiderruflich die Erfüllung der Verpflichtung der ACB als Hauptaktionärin der Gesellschaft, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft unverzüglich nach Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out die festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 10,03 je auf die ACB übertragene Aktie der Gesellschaft zu zahlen.

Am 27. April 2021 haben die ACB und die Gesellschaft außerdem einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die Gesellschaft als übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach § 2 Nr. 1, §§ 60 ff. UmwG auf die ACB als übernehmende Gesellschaft überträgt. Die Verschmelzung ist als Konzernverschmelzung ohne Gegenleistung vorgesehen. Die Vorstände der ACB und der Gesellschaft haben als Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger die Verschmelzung und den Verschmelzungsvertrag in rechtlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht in einem gemeinsamen Bericht gemäß § 8 UmwG erläutert (der Verschmelzungsbericht). Der Verschmelzungsvertrag wurde zudem durch den Sachverständigen Prüfer als Verschmelzungsprüfer geprüft, der hierüber einen schriftlichen Bericht angefertigt hat (der Verschmelzungsprüfungsbericht).

Die Handelsregistereintragung des nachstehend vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft ist mit dem Vermerk zu versehen, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Sitzes der ACB wirksam wird (Vermerk gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG).

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich

Entwurf des Übertragungsbeschlusses,

Übertragungsbericht einschließlich Bewertungsgutachten,

Übertragungsprüfungsbericht,

Verschmelzungsvertrag,

Verschmelzungsbericht,

Verschmelzungsprüfungsbericht,

Jahresabschlüsse und Lageberichte der i:FAO Aktiengesellschaft und Jahresabschlüsse der Amadeus Corporate Business AG, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre,

Gewährleistungserklärung der HypoVereinsbank/​UniCredit Bank AG vom 27. April 2021

sind jeweils über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich unter:

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der i:FAO Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Erding (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 10,03 je auf den Namen lautender Stückaktie der i:FAO Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.

II.

Ergänzende Angaben und Hinweise

Die i:FAO Aktiengesellschaft ist nicht börsennotiert. Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adressen für die Übersendung von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen (mit Ausnahme der erwähnten Pflichtangaben) freiwillig und sollen unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung erleichtern.

1.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die vorgenannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der genannten Internetadresse können sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zudem über das Aktionärsportal zu der gesamten Versammlung in Bild und Ton zuschalten.

2.

Durchführung als virtuelle Hauptversammlung

Auf Grundlage von § 1 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Vor dem Hintergrund der unabsehbaren weiteren Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln sollen dadurch insbesondere Gesundheitsrisiken für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder vermieden und Planungssicherheit gewährleistet werden. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters, des Vorstands, des mit der Niederschrift beauftragten Notars und der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie von weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats (die sich gegebenenfalls zur Hauptversammlung ohne physische Präsenz elektronisch zuschalten) am Sitz der Gesellschaft, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main, (dem Ort der Hauptversammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG) statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (dazu unten Ziffer 3.) und ihre Bevollmächtigten können sich über das Aktionärsportal (dazu unten Ziffer 4.) zur Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung am Mittwoch, 16. Juni 2021, ab 10.00 Uhr (MESZ) live durch Nutzung des Internetservice unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

zuschalten. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Briefwahl, durch Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigung eines Dritten ausüben.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetz zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

3.

Voraussetzungen für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts

Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre befugt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni 2021 (24:00 Uhr (MESZ)) zugegangen ist (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Ein Anmeldeformular liegt der postalischen Einladung zur Hauptversammlung bei. Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse (Anmeldeadresse) erfolgen.

i:FAO Aktiengesellschaft
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Fax-Nr.: (+49) (0) 9628 9299871

Die Aktien werden durch die Anmeldung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen.

Dabei ist zu beachten, dass im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer als solcher im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung eingetragen ist (§ 67 Absatz 2 Satz 1 AktG). Für das Recht zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 9. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Technical Record Date“) entsprechen. Denn im Zeitraum zwischen dem 10. Juni 2021, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 16. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), besteht aus organisatorischen Gründen ein sogenannter Umschreibestopp und es werden keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen.

4.

Aktionärsportal

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden nach Eingang der Anmeldung Zugangskarten mit Zugangsdaten zugeschickt, mit denen sie das unter der Internetadresse

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können. Etwaige bereits vorhandene Zugangsdaten zum Aktionärsportal für vergangene Hauptversammlungen haben keine Gültigkeit mehr.

Das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 26. Mai 2021, 10:00 Uhr (MESZ), für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit den Zugangsdaten, die sie nach Eingang der Anmeldung mit ihrer Zugangskarte erhalten, einloggen.

Weitere Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals und zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer postalischen Einladung zu dieser Hauptversammlung und über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

Dort können auch weitere Einzelheiten zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen abgerufen werden.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ausschließlich das unter der Internetadresse der Gesellschaft

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

erreichbare Aktionärsportal zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 26. Mai 2021, 10:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Zugangskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

abrufbar.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären steht für die Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft das mit der Einladung übersandte Vollmachts- und Weisungsformular der Gesellschaft zur Verfügung. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

abgerufen werden.

Wenn die Aktionäre das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, können Vollmacht und Weisung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ausschließlich an die in dem Vollmachts- und Weisungsformular angegebene Adresse spätestens bis zum 15. Juni 2021, 12:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 26. Mai 2021, 10:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Bevollmächtigung über das Aktionärsportal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen hinsichtlich der Erteilung und/​oder des Widerrufs einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. hinsichtlich der Erteilung, der Änderung und/​oder des Widerrufs von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ein, wird jeweils die zuletzt eingegangene Erklärung als vorrangig betrachtet. Ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst über das Aktionärsportal, danach per E-Mail, sodann per Telefax und zuletzt auf dem Postweg übermittelte Erklärungen berücksichtigt. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachtserteilungen/​Weisungen eingehen und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Zugangskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

abrufbar.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen sonstigen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich ist, können auch diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung ihrerseits nur im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl und die Unterbevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär Zugangsdaten für das Aktionärsportal erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Für den Fall, dass ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Für die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder die Übermittlung des Nachweises werden die Aktionäre gebeten, die nachfolgend genannte Adresse zu verwenden:

i:FAO Aktiengesellschaft
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax-Nr.: (+49) (0) 9628 9299871

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse

E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

zu übersenden. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf dem Postweg unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Dienstag, den 15. Juni 2021, 12:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung ist an die oben genannte E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären zugesendet werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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heruntergeladen werden.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung eines Dritten auch das unter der Internetadresse

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erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung, und zwar voraussichtlich ab dem 26. Mai 2021, 10:00 Uhr (MESZ). Die Erteilung und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht an einen Dritten sind über das Aktionärsportal am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich.

Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf der Zugangskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

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abrufbar.

8.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der i:FAO Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 22. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Aktionäre werden gebeten, die folgende Adresse zu verwenden:

i:FAO Aktiengesellschaft
Clemensstraße 9
60487 Frankfurt am Main
Telefon-Nr.: +(49) (69) 7680 5500
Fax-Nr.: +(49) (69) 7680 5100
E-Mail: hv@ifao.net

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

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zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Sind Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß den vorstehenden Ausführungen bekanntzumachen, werden diesen beiliegende Beschlussanträge ordnungsgemäß angemeldeter und legitimierter Aktionäre als in der Hauptversammlung gestellt behandelt.

9.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

i:FAO Aktiengesellschaft
Clemensstraße 9
60487 Frankfurt am Main
Telefon-Nr.: +(49) (69) 7680 5500
Fax-Nr.: +(49) (69) 7680 5100
E-Mail: hv@ifao.net

Bis spätestens zum 1. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang über die Internetseite der Gesellschaft unter

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zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

10.

Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 COVID-19-Gesetz festlegen, dass Fragen allein von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.

Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis Montag, den 14. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), über das unter der Internetadresse

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zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist und während der Hauptversammlung können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es werden ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt. Bei der Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird, soweit Fragen individuell beantwortet werden, der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der Frage ausdrücklich sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens erklärt hat.

11.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht (im Wege der elektronischen Briefwahl oder über die Erteilung von Vollmachten) ausgeübt haben, können von Beginn der Hauptversammlung bis zum Schluss der Hauptversammlung über das Aktionärsportal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

12.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, ihre Aktionärsrechte ausüben (einschließlich der Erteilung von Vollmachten), das Aktionärsportal nutzen oder sich zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten, verarbeiten wir personenbezogene Daten über diese Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des Aktionärsportals). Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Zuschaltung zur und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dabei stets auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

i:FAO Aktiengesellschaft
Clemensstraße 9
60487 Frankfurt am Main
Telefon-Nr.: +(49) (69) 7680 5500
Fax-Nr.: +(49) (69) 7680 5100
E-Mail: dataprotection@ifao.net

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden:

Günter Blickhan
blickhan Tele-Media GmbH
Wilhelmstraße 30
D-64832 Babenhausen
E-Mail: dataprotection@ifao.net
Telefon: +49 (0) 6073 – 3733

13.

Weitere Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und Computer. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung benötigen Aktionäre ebenfalls einen Computer sowie Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre ihre Zugangskarte, welche sie nach Eingang der Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden sich individuelle Zugangsdaten, mit denen sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Aktionärsportal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts voraussichtlich ab dem 26. Mai 2021, 10:00 Uhr (MESZ), möglich.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Zugangskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen sowie eine detaillierte Beschreibung der Nutzung des Aktionärsportals sind unter der Internetadresse

https:/​/​www.cytric.net/​de/​ueber-uns/​investoren/​

abrufbar.

14.

Hinweis zu Zeitangaben

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung und in den weiteren Angaben zur Einberufung sind in der für Deutschland für diese Zeiträume maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

i:FAO Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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