Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft

München

Amtsgericht München, HRB 41050

BEKANNTMACHUNG DER KRAFTLOSERKLÄRUNG VON AKTIEN GEM. § 73 AKTG

Die Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 06. August 2020, vom 23. September 2020 und vom 03. November 2020 an ihre Aktionäre dreimal die Aufforderung gerichtet, ihre durch die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 2019 beschlossenen und am 01. August 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Änderungen der rechtlichen Verhältnisse unrichtig gewordenen Inhaberaktien im Nennbetrag von je Deutsche Mark 100,– nebst Gewinnanteilscheinen Nr. 34 bis 60 und Erneuerungsschein bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 bei der Gesellschaft einzureichen.

Auf der Grundlage der Genehmigung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 28. Juli 2020, Az.: HRB 41050, werden hiermit die folgenden, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je Deutsche Mark 100,– nebst Gewinnanteilscheinen Nr. 34 bis 60 und Erneuerungsscheinen, die nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 bei der Gesellschaft eingereicht wurden, für kraftlos erklärt:

Aktien Nummern: [151, 153, 356, 467, 468, 850, 900, 1850, 1893, 1900].

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.

München, im Februar 2021

Der Vorstand

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