TAG Immobilien AG: Dividendenbekanntmachung

TAG Immobilien AG

Hamburg

ISIN DE 0008303504 – WKN 830350

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 11. Mai 2021 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 277.546.610,48 eine Dividende in Höhe von EUR 0,88 für jede der 146.379.501 dividendenberechtigten Stückaktien auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttung von insgesamt EUR 128.813.960,88 und einem Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 148.732.649,60.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 17. Mai 2021 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die Depotbanken. Zahlstelle ist die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main.

Die Dividende von insgesamt EUR 0,88 je dividendenberechtigter Stückaktie wird in Höhe von EUR 0,64 aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet.

Für den Teil der Dividende, der nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet wird (EUR 0,24), erfolgt die Auszahlung grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

Soweit die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären unterliegt der diesbezügliche Teil der Dividende im Regelfall nicht der Besteuerung, und eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende insoweit nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – insoweit die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

 

Hamburg, im Mai 2021

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

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