DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft

Köln

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am

24. Juni 2021

im

Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20
50667 Köln

Einlass: ab 10:00 Uhr

Beginn der Hauptversammlung: 11:00 Uhr

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung für die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn von 329.495,29 €
wie folgt zu verwenden:
30,00 € Ausschüttung je gewinnberechtigte Aktie 300.030,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 29.465,29 €
3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Satzungsänderung zum genehmigten Kapital

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals

Die bisher in Kraft befindliche Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2016 zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals unter lit. b) aufgehoben.

b)

Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

Es wird ein neues genehmigtes Kapital gemäß nachfolgender Regelung geschaffen und § 5 Abs 8 der Satzung wird entsprechend wie folgt neu gefasst:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2026 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 1.500.000,- Euro zu erhöhen. Ausgegeben werden dürfen sowohl Stammaktien als auch – bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze – stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des jeweiligen Bezugsrechts (Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts). Das Bezugsrecht darf dabei in den folgenden Fällen ausgeschlossen werden:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

sofern die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Eingehens von strategischen Partnerschaften und engeren Kooperationen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder mit einem solchen Vorhaben in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter ausgegeben werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 13 Abs. 4 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Sonntag, 20. Juni 2021, schriftlich beim Vorstand angemeldet haben.

Köln, 10. Mai 2021

Dr. Hofbauer                Eichhorn                Jonas                Siebenkotten

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323, 50968 Köln
Telefon: 0221/​3 76 38-60
Fax: 0221/​3 76 38-55
Internet: www.dmb-rechtsschutz.de
E-Mail: vorstand@dmb-rechtsschutz.de

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