Aareal Bank AG: Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Aareal Bank AG

Wiesbaden

WKN: 540 811
ISIN: DE 0005408116

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss
Mitteilung gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG, § 325 Abs. 1b) Satz 2 HGB

Die Hauptversammlung der Aareal Bank AG hat am 18. Mai 2021 beschlossen, den Bilanzgewinn der Aareal Bank AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 89.785.831,50 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020
von € 0,40 je dividendenberechtigte Stückaktie:
€ 23.942.888,40
Vortrag auf neue Rechnung: € 65.842.943,10

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 21. Mai 2021, zur Zahlung fällig und erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. unter Abzug von Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung erfolgt entsprechend über die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute. Als Zahlstelle fungiert die Aareal Bank AG.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat auf Antrag ermäßigen.

 

Wiesbaden, im Mai 2021

Aareal Bank AG

Der Vorstand

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