bet-at-home.com AG: (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

bet-at-home.com AG

Düsseldorf

WKN A0DNAY /​ ISIN DE000A0DNAY5

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der bet-at-home.com AG („Gesellschaft“) hat am 18. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2023 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. In bestimmten Fällen kann der Erwerb von den Aktionären im Verhältnis der angebotenen Aktien anstatt nach Beteiligungsquoten erfolgen. Die erworbenen eigenen Aktien können in bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden. Des Weiteren ist auch die Einziehung der erworbenen eigenen Aktien möglich.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 enthalten. Die Einberufung wurde am 29. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dort einsehbar.

 

Düsseldorf, im Mai 2021

bet-at-home.com AG

Der Vorstand

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