FCR Immobilien Aktiengesellschaft: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

FCR Immobilien Aktiengesellschaft

Pullach im Isartal

WKN: A1YC91
ISIN: DE000A1YC913

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der FCR Immobilien AG hat am 18. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2026 bis zu 3.905.198 Bezugsrechte auf bis zu 3.905.198 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Umtausch- oder Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG zu gewähren.

Das Grundkapital wird um bis zu EUR 3.905.198,00 durch Ausgabe von bis zu 3.905.198 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 10 ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 gemäß Tagesordnungspunkt 10 festgelegt worden ist.

Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkten 10 und 11 der Hauptversammlung der FCR Immobilien AG verwiesen, wie er am 27. April 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Pullach im Isartal, im Mai 2021

Der Vorstand

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