PSI Software AG: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

PSI Software AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen,
Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der PSI Software AG vom 18. Mai 2018 hat den Vorstand mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, bis zum 18. Mai 2026 – einmalig oder mehrmals – Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (auch in Kombination) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 100.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren (im Folgenden jeweils und zusammen die „Schuldverschreibungen“) zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 3.139.000 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 8.035.840,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungsbedingungen und/​oder Genussrechts- bzw. Gewinnschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (Bedingtes Kapital 2021). Ferner wurde beschlossen, die noch laufende Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen vom 16. Mai 2017 sowie das darauf bezogene Bedingte Kapital 2017 aufzuheben.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Hauptversammlungsbeschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 7. April 2021 veröffentlicht worden ist. Das bedingte Kapital 2021 bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister; erst mit Wirkung auf diesen Zeitpunkt wurden auch die Ermächtigung vom 16. Mai 2017 und das darauf bezogene Bedingte Kapital 2017 aufgehoben sowie die neue Ermächtigung erteilt.

Berlin, im Mai 2021

Der Vorstand

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