GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG
Viersen
Zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am 30.06.2021, um 11.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Sitzungssaal, 1. Obergeschoss, Forum des Kreishauses,
laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses 2020 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 Vorlage des Jahresabschlusses 2020 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2020 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2020. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2020 Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2020 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 172 AktG festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2020 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 3.250.417,70 Euro wie folgt zu verwenden:
Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung beschließt: Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2020 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 3.250.417,70 Euro wird wie folgt verwendet:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2020. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021. |
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6. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat Die Zusammensetzung und Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrats richten sich nach den §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sowie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder. Sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre und gem. Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung drei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen. Als Arbeitnehmervertreter wurden
in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Aufsichtsrats nicht gebunden. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung wählt folgende Personen in den Aufsichtsrat:
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7. |
Neuwahlen zum Verwaltungsbeirat Der Verwaltungsbeirat besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens 10 Personen und höchstens 21 Personen, und zwar aus den 9 Mitgliedern des Aufsichtsrates und mindestens einer weiteren Person und höchstens 12 weiteren Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt wird/werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden 12 weiteren Personen in den Verwaltungsbeirat zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrats nicht gebunden. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung wählt die folgenden 12 weiteren Personen in den Verwaltungsbeirat:
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8. |
Verschiedenes |
Viersen, 19.05.2021
Der Vorstand
Dr. Coenen Aach