Müller-BBM Holding AG
Planegg
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Samstag, den 26. Juni 2021 um 09:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die Hauptversammlung wird als
virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
stattfinden.
Ort der Übertragung der virtuellen Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Müller-BBM Holding AG, Helmut-A.-Müller-Straße 1 – 5, 82152 Planegg.
I. Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 6 dritter Spiegelstrich der Satzung der Müller-BBM Holding AG § 4 Abs. 6 der Satzung der Müller-BBM Holding AG enthält einen (nicht abschließenden) Katalog von Fällen, in denen die Gesellchaft die Zustimmung zur Übertragung von Aktien und Bezugsrechten versagen darf. Der Katalog soll insoweit angepasst werden, als es künftig bei Erwerb von Aktien durch in Teilzeit tätige Arbeitnehmer nicht mehr Voraussetzung sein soll, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 50% der Regelarbeitszeit beinhaltet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 4 Abs. 6 dritter Spiegelstrich der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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2. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 6 fünfter Spiegelstrich und § 5 Abs. 3 der Satzung der Müller-BBM Holding AG § 4 Abs. 6 der Satzung der Müller-BBM Holding AG enthält einen (nicht abschließenden) Katalog von Fällen, in denen die Gesellchaft die Zustimmung zur Übertragung von Aktien und Bezugsrechten versagen darf. Der Katalog soll insoweit angepasst werden, als es künftig ausreichend sein soll, wenn der übertragungswillige Aktionär nach dem Veräußerungsvorgang noch mindestens 100 statt wie bisher 200 Aktien an der Gesellschaft hält. § 5 Abs. 3 der Satzung der Müller-BBM Holding AG enthält Bestimmungen zu dem Zweck, zu dem die Gesellschaft Aktien erwerben darf, die ihr gemäß § 5 der Satzung der Müller-BBM Holding AG zum Erwerb angeboten wurden und zu deren Verwendung. Neben einer redaktionellen Anpassung sollen künftig Veräußerungen in der Bandbreite zwischen 100 und 200 Aktien statt der bisher vorgesehenen 200 bis 400 Aktien zulässig sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 5 und § 15 der Satzung der Müller-BBM Holding AG § 13 Abs. 5 der Satzung der Müller-BBM Holding AG regelt persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Aufsichtsrats und behält den sogenannten „internen Aufsichtsratsmitgliedern“ das Vorschlagsrecht zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vor. Neben redaktionellen Anpassungen soll die vorgenannte Privilegierung der sogenannten „internen Aufsichtsratsmitglieder“ entfallen. Außerdem soll die in § 15 der Satzung der Müller-BBM Holding AG geregelte Vergütung des Aufsichtsrats neu geregelt werden. Dabei soll das neue Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 gelten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Müller-BBM Holding AG
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II. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der weiteren Angaben, die den Aktionären zur Verfügung gestellt werden, ermöglicht. Die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten erhalten insbesondere die Möglichkeit, die gesamte Versammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG live in Bild und Ton unter
www.zoom.us
zu verfolgen.
Planegg, im Mai 2021
Der Vorstand