Name Bereich Information V.-Datum KPS AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss

KPS AG

Unterföhring

WKN A1A6V4/​ISIN DE000A1A6V48

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG vom 21. Mai 2021 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2026 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben und bei der Verwendung der erworbenen Aktien in bestimmten, in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ferner können erworbene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 9. März 2021 veröffentlicht worden ist.

 

Unterföhring, Mai 2021

KPS AG

Der Vorstand

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