D3 Technologies AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

D3 Technologies AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, den 18. Juni 2021, 15.00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung,

und zwar in den Räumen der Firma

D3 Technologies AG, Friedenheimer Brücke 16, 80639 München,

ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abgehalten.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat im Mai 2021 festgestellten Jahresabschlusses der D3 Technologies AG für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht, dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

TOP 2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Mitglied des Vorstands, das in dem am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr amtiert hat, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 4.

Verschiedenes

Der Vorstand beabsichtigt, mit den Aktionären einige Themen zu erörtern, die für die weitere Entwicklung der Gesellschaft und ihre Finanzierung entscheidend sein können. Näheres dazu wird der Vorstand den Aktionären im Vorfeld der Hauptversammlung noch per Mail mitteilen.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25. Mai 2021 beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben können. Die Hauptversammlung findet ausschließlich in Anwesenheit des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einer mit der Protokollführung der Hauptversammlung betrauten Person und des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Kanzlei ARQIS Rechtsanwälte in 81675 München, Prinzregentenplatz 7, statt.

Die Abhaltung der Jahreshauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung gemäß dem COVMG führt zu Änderungen in den Verfahren der Hauptversammlung sowie in den Rechten der Aktionäre.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre. haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht per elektronischer Kommunikation auszuüben (elektronische Teilnahme) sowie Stimmrechtsvollmachten zu erteilen. Nach näherer Maßgabe des Nachstehenden haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen, und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch einlegen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, können die gesamte Hauptversammlung am 18. Juni 2021 ab 15.00 Uhr über ZOOM verfolgen. Einwahldaten zur Zoom-Konferenz werden bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 11. Juni 2021 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 11. Juni 2021, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse

D3 Technologies AG
z.Hd. Frau Karin Bauerfeind
Ludwigstr. 8
80539 München

E-Mail: karin.bauernfeind@d3-tech.com

zugegangen sein. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden.

Stimmabgabe durch elektronische Teilnahme

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht während der Bild- und Tonübertragung durch (auch elektronisch artikuliertes) Handzeichen und Wortbeiträge ausüben (elektronische Teilnahme). Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nicht möglich.

Bevollmächtigung /​ Stimmrechtsvertretung

Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Jahreshauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme an der Versammlung nur online und die Ausübung des Stimmrechts nur im Wege der elektronischen Teilnahme möglich und es ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben) erforderlich. Die Bevollmächtigung muss schriftlich, mindestens aber per E-Mail erfolgen.

Die Vollmacht kann auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Prof. Dr. Christoph von Einem erteilt werden, der an der Hauptversammlung vor Ort teilnimmt. In diesem Fall ist die beigefügte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an

D3 Technologies AG
z.Hd. Frau Karin Bauerfeind
Ludwigstr. 8
80539 München

Alternativ:
E-Mail: karin.bauernfeind@d3-tech.com

zu senden. Die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens bis Mittwoch, den 16. Juni 2021, 24:00 Uhr, unter der obigen Adresse postalisch oder per E-Mail zugegangen sein.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gemäß § 1 Abs. 2 COVMG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.

Das Recht der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkten und zur Geschäftsordnung im Wege der elektronischen Teilnahme zu stellen, ist nach dem Rechtskonzept des COVMG ausgeschlossen. Gleichwohl haben die Aktionäre nach §§ 126 und 127 AktG die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung einzureichen. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist

Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, und der Begründung, die jedoch für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, über Microsoft TEAMS zugänglich machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis Donnerstag, den 3. Juni 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen

D3 Technologies AG
z.Hd. Frau Karin Bauerfeind
Ludwigstr. 8
80539 München

Alternativ:
E-Mail: karin.bauernfeind@d3-tech.com

und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 AktG und § 127 AktG erfüllt sind.

Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt.

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie solche Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, werden auf der Hauptversammlung nicht zur Abstimmung gestellt und auch sonst nicht behandelt.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVMG haben die Aktionäre das Recht, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass die Fragen mindestens einen Tag vor der Versammlung (den Tag der Versammlung nicht mitgerechnet) auf elektronischem Wege eingereicht werden müssen.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Mittwoch, den 16. Juni 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse

karin.bauernfeind@d3-tech.com

übermitteln. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Teilnahme oder durch Erteilung einer Vollmacht ausgeübt haben, erhalten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVMG die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Jahreshauptversammlung Widerspruch zu erklären.

Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

karin.bauernfeind@d3-tech.com

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

 

München, im Mai 2021

Vorstand der D3 Technologies AG:
Corvin Huber & Tim Krieglstein

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