1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

Maintal

ISIN DE 0005545503 /​ WKN 554 550
ISIN DE 000A2GSYD7 /​ WKN A2GSYD

Dividendenbekanntmachung – Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft vom 26. Mai 2021 hat beschlossen, vom im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2020 in Höhe von EUR 870.039.060,21 eine Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.264.649 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt EUR 8.813.232,45, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 861.225.827,76 als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 31. Mai 2021 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2025 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Maintal, im Mai 2021

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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