plenum Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

plenum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE000A161Z44 /​ WKN A161Z4

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, den 6. Juli 2021, um 10:30 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei

1.

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung unter der Internetadresse

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

erfolgt;

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;

3.

den Aktionären ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (bis 4. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ)) eingeräumt wird;

4.

den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Einzelheiten und ergänzende Angaben finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, insbesondere unter „Teilnahmerecht“ sowie „Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung“.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Firmensitz der plenum Aktiengesellschaft, THE SQUAIRE WEST 15, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main. Dort werden sich der Versammlungsleiter, der Vorstand und der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter befinden. Die Teilnahme von weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 GesRuaCOVBekG getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die plenum Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 1.726.320,36 wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung: Euro 1.726.320,36
Bilanzgewinn: Euro 1.726.320,36
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020

Dem Vorstand gehörten im Berichtsjahr 2020 die Herren Ulf Wohlers sowie Volker Elders an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr 2020 die Herren Dr. Walter Herzog, Thies Eggers und Dr. Klaus Freihube an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die plenum Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu bestellen.

ENDE DER TAGESORDNUNG

Teilnahmerecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft nach § 14 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Anmeldung werden nicht mitgezählt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis Dienstag, 29. Juni 2021, 24:00 Uhr, zugehen:

plenum Aktiengesellschaft
c/​o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
Deutschland
Telefax: +49 (0) 2202 23569-11
E-Mail: plenum2021@aaa-hv.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Mittwoch, 30. Juni 2021, 0:00 Uhr, bis einschließlich Dienstag, den 6. Juli 2021, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (vgl. § 14 Absatz 6 der Satzung). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Dienstag, den 29. Juni 2021, 24:00 Uhr. Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs haben.

Kreditinstitute und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben (§ 135 Absatz 6 AktG).

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Zugangskarten für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Die Zugangskarten enthalten die persönlichen Daten für den Zugang zu dem internetbasierten System zur Bild- und Tonübertragung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte zu dieser Hauptversammlung („HV-Portal“). Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet

Alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle Hauptversammlung am 6. Juli 2021 ab deren Eröffnung in unserem HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

in Bild und Ton verfolgen. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auf elektronischem Weg ausüben („Briefwahl“). Auch im Fall der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Berechtigungsnachweis, wie vorstehend unter „Teilnahmerecht“ erläutert, erforderlich.

Die Briefwahlstimmen können auf dem elektronischen Weg nur im HV-Portal der Gesellschaft im Internet unter der Adresse

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

abgegeben (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt zugegangene Erklärung Vorrang.

Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung gemäß den vorstehenden Bestimmungen Sorge zu tragen. Die Erteilung einer Vollmacht ist vor der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer Person erfolgt, die nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis gegenüber der Gesellschaft ist Textform (§ 126b BGB) erforderlich.

Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Soll die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, so kann diese an die unter der vorstehend unter „Teilnahmerecht“ genannten Adresse gesendet werden. An diese Adresse können auch Nachweise über vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten bzw. deren Widerruf erbracht werden.

Für die Erteilung einer Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten sowie für den Widerruf einer Vollmacht bietet die Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bei ihr zugehend bis Freitag, den 2. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), die Kontaktdaten gemäß „Teilnahmerecht“ an.

Ein Formular zur Vollmachtserteilung, von dem hierfür Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise sind auf der Anmeldebestätigung abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

zur Verfügung.

Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf kann gegenüber der Gesellschaft auch elektronisch in deren HV-Portal im Internet unter der Adresse

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

erklärt werden. Dies muss auf diesem Weg spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Für den Zugang zum HV-Portal bedarf es der Zugangskarte, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 4 COVID-19-Gesetz)

Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 11. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift zugehen:

plenum AG
– Vorstand –
THE SQUAIRE WEST 15
Am Flughafen
60549 Frankfurt

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG können an folgende Adresse übersandt werden:

plenum Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
THE SQUAIRE WEST 15
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax: +49 (0)69 6435-7227
E-Mail: aktie@plenum.de.

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, das heißt solche, die der Gesellschaft bis Montag, den 21. Juni 2021, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

unverzüglich zugänglich gemacht.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten (Gegen-)Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Ab der Einberufung der Hauptversammlung liegen die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1, also der Jahresabschluss und der Lagebericht für die plenum Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 nebst Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

plenum Aktiengesellschaft
THE SQUAIRE WEST 15
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Deutschland

zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus.

Die Unterlagen werden ferner auf der Internetseite der plenum Aktiengesellschaft unter

https:/​/​www.plenum.de/​unternehmen/​investor-relations

veröffentlicht.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

plenum Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.