Heidelberger Beteiligungsholding AG: Genehmigtes Kapital

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Heidelberg

ISIN DE000A254294
WKN: A25429

Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(genehmigtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 137.200,00 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 137.200 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen und in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist der am 19. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung zu entnehmen. Die mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss verbundene Satzungsänderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.

 

Heidelberg, Mai 2021

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Der Vorstand

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