Wirecard AG
Aschheim
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, macht gegenüber der Wirecard AG im Wege der Klageerweiterung geltend, dass die von der Hauptversammlung der Wirecard AG am 21. Juni 2018 und am 18. Juni 2019 jeweils unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Gewinnverwendungsbeschlüsse nichtig sind.
Der Rechtsstreit ist unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15710/20 bei dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig.
München, im Mai 2021
Wirecard AG
Für den Vorstand gerichtlich bestellter Prozesspfleger
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