IBU-tec advanced materials AG: Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

IBU-tec advanced materials AG

Weimar

ISIN DE000A0XYHT5
WKN A0XYHT

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Beschluss über die Aufhebung der derzeit bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie des derzeit bestehenden Bedingten Kapitals 2017; Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) sowie die entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der IBU-tec advanced materials AG AG am 29. April 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und unter Aufhebung des zugehörigen Bedingten Kapitals 2017 gemäß Ziffer 4 Absätze 4.10 und 4.11 der Satzung ermächtigt, bis zum 28. April 2026 ermächtigt, einmal oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00, mit oder ohne Laufzeitbegrenzung, zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 2.375.000 Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 2.375.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d. h. die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicher.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 18. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen

Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft in Ziffer 4 Absätze 4.10 und 4.11 der Satzung um bis zu EUR 2.375.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.375.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 29. April 2021 mit dem Beschluss über die Aufhebung der derzeit bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie des derzeit bestehenden Bedingten Kapitals 2017; Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) sowie die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 503021) hinterlegt.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2021 in Ziffer 4 Absätze 4.10 und 4.11 der Satzung wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 503021) am 17. Mai 2021 eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des gefassten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 18. März 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 angegeben.

 

Weimar, im Mai 2021

IBU-tec advanced materials AG

Der Vorstand

 

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