Rüdesheim Tourist AG
Rüdesheim am Rhein
AG Wiesbaden, HRB 20279
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 06.07.2021, 17:00 Uhr, in Rüdesheim stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
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Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rainer Orben. |
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2. |
Geschäftsbericht für das Jahr 2019 und Ausblick auf das Jahr 2021 durch den Vorstand, Herrn Martin Duda. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2019 wurde allen Aktionären 2020 bereits postalisch übersandt. |
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3. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
abrufbar. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor dem Hauptversammlungstermin am 04. November 2020 gebilligt hat. |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 146.751,01 wie folgt zu verwenden: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 146.751,01 einschließlich des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von € 8.159,19 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisher nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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8. |
Beschlussfassung über die Aufnahme einer neuen Satzungsbestimmung über die Teilnahme an einer Hauptversammlung und Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, dass in Abschnitt V. der Satzung unter § 20 die folgende neue Bestimmung aufgenommen wird und sich die Paragraphen der nachfolgenden Bestimmungen entsprechend ändern: § 20 Elektronische Teilnahme, Briefwahl, Bild- und Tonübertragung
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9. |
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung (Teilnahmerecht) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung wie folgt zu ergänzen
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10. |
Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern (Wahlmitglieder) Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft aus vier Wahlmitgliedern und zwei Entsendemitgliedern, insgesamt aus sechs Mitgliedern. Die Wahlmitglieder sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird) in den Aufsichtsrat der Rüdesheim Tourist AG zu wählen. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, also bis zum Tag der Hauptversammlung am 06.07.2021. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils durch Einzelwahl gesondert abzustimmen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind.
Virtuelle Hauptversammlung gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschaftsrechts zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung mit Briefwahl abgehalten wird. Hierzu wird gemäß § 1 (2) des vorgenannten Gesetzes
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die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden, |
2. |
die Stimmrechtsausübung der Aktionäre im Wege der Briefwahl durchgeführt, |
3. |
den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt werden sowie |
4. |
den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der HV eingeräumt werden. |
Die Bild- und Tonübertragung erfolgt durch webcast.services. Den Link zur Teilnahme an der Übertragung im Internet erhalten die Aktionäre vorab per E-Mail an ihre der Gesellschaft mitgeteilte E-Mail-Adresse zugesandt.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind. Das Stimmrecht kann auch durch schriftlich Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich im Wege der Briefwahl unter Verwendung des Briefwahlformulars, das diesem Einladungsschreiben beiliegt. Das Formular mit den abgegebenen Stimmen muss der Gesellschaft schriftlich per Post an die Anschrift Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim, oder per Telefax an 06722-9061599 oder per E-Mail an
touristinfo@ruedesheim.de
bis zum anberaumten Beginn der Hauptversammlung (06.07.2021, 17:00 Uhr) zugegangen sein.
Über Fragen der Aktionäre zu Angelegenheiten der Gesellschaft entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem freiem Ermessen und nur unter der Bedingung, dass die Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft eingereicht wurden.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung elektronisch Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch ist per E-Mail an die Gesellschaft
touristinfo@ruedesheim.de
zu richten.
Rechte der Aktionäre
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugehen.
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein oder per E-Mail an
touristinfo@ruedesheim.de
bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zu übersenden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird. Bei fristgerechtem Eingang werden sie einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten online unter
www.ruedesheim.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.
Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären
Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Rüdesheim Tourist AG |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.
Rüdesheim am Rhein, den 02.06.2021
Rüdesheim Tourist AG
Der Vorstand