Rüdesheim Tourist AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Rüdesheim Tourist AG

Rüdesheim am Rhein

AG Wiesbaden, HRB 20279

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 06.07.2021, 17:00 Uhr, in Rüdesheim stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Hauptversammlung

durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rainer Orben.

2.

Geschäftsbericht für das Jahr 2019 und Ausblick auf das Jahr 2021

durch den Vorstand, Herrn Martin Duda. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2019 wurde allen Aktionären 2020 bereits postalisch übersandt.

3.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.ruedesheim.de/​hauptversammlung

abrufbar. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor dem Hauptversammlungstermin am 04. November 2020 gebilligt hat.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 146.751,01 wie folgt zu verwenden:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 146.751,01 einschließlich des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von € 8.159,19 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisher nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals

Die bisher in Kraft befindliche Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.04.2015 zur Erhöhung des Grundkapitals (”Genehmigtes Kapital 2015“) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben, soweit sie nicht bereits durch Zeitablauf erloschen ist.

b)

Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals

Der Vorstand wird gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von längstens fünf Jahren ab Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu nominal € 20.000 (in Worten: Euro Zwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 20 neuen Namensaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hinsichtlich der Ausgabebedingungen wird schon jetzt festgelegt, dass nur bis zu 20 neue vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von jeweils € 1.000,00 (in Worten: Euro tausend) gegen Bareinlagen und Zahlung eines Aufgeldes (Agio) von € 1.000,00 (in Worten: Euro tausend) pro Aktie ausgegeben werden dürfen und dass die Aktienausgabe nur in Übereinstimmung mit den in § 5 Ziffer 3) und § 6 der Satzung festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere ausgeschlossen werden, um neue Aktionäre zu gewinnen.

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 179 Absatz 1 Satz 2 AktG ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

c)

Änderung der Satzung

§ 5 Ziffer 3) der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Vorstand wird gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von längstens fünf Jahren ab Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu € 20.000 (in Worten: Euro Zwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 20 neuen Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hinsichtlich der Ausgabebedingungen wird schon jetzt festgelegt, dass nur bis zu 20 neue vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von jeweils € 1.000,00 (in Worten: Euro tausend) gegen Bareinlagen und Zahlung eines Aufgeldes (Agio) von € 1.000,00 (in Worten: Euro tausend) pro Aktie ausgegeben werden dürfen und dass die Aktienausgabe nur in Übereinstimmung mit den in § 5 Ziffer 3) und § 6 der Satzung festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere ausgeschlossen werden, um neue Aktionäre zu gewinnen.

8.

Beschlussfassung über die Aufnahme einer neuen Satzungsbestimmung über die Teilnahme an einer Hauptversammlung und Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, dass in Abschnitt V. der Satzung unter § 20 die folgende neue Bestimmung aufgenommen wird und sich die Paragraphen der nachfolgenden Bestimmungen entsprechend ändern:

§ 20 Elektronische Teilnahme, Briefwahl, Bild- und Tonübertragung

(1)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (§ 118 Absatz 1 Satz 2-4 AktG).

(2)

Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (§ 118 Absatz 2 AktG, Briefwahl). Aktionäre, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben, haben ihre Versammlungsteilnahme und Stimmrechtsausübung gemäß § 123 Absätze 2 bis 4 AktG vorher bei der Gesellschaft anzumelden.

(3)

Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn dem Aufsichtsratsmitglied eine Teilnahme vor Ort unmöglich oder unzumutbar ist.

(4)

Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die auszugsweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer näher von ihm zu bestimmenden Weise zuzulassen (§ 118 Absatz 4 AktG).

9.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung (Teilnahmerecht)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung wie folgt zu ergänzen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am sechsten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Einberufung eine kürzere, in Tagen zu bemessende Anmeldefrist vorzusehen (§ 123 Abs. 2 S. 3 AktG).

10.

Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern (Wahlmitglieder)

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft aus vier Wahlmitgliedern und zwei Entsendemitgliedern, insgesamt aus sechs Mitgliedern. Die Wahlmitglieder sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird) in den Aufsichtsrat der Rüdesheim Tourist AG zu wählen.

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, also bis zum Tag der Hauptversammlung am 06.07.2021.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Rainer Orben, Geschäftsführer, Geisenheim

Herrn Bernhard Jung, Geschäftsführer, Geisenheim

Herrn Heinrich Rölz, Diplom-Betriebswirt, Rüdesheim am Rhein

Herrn Maximilian Bathke, Bank-Bereichsleiter Geschäftskunden, Rüdesheim am Rhein

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils durch Einzelwahl gesondert abzustimmen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind.

Virtuelle Hauptversammlung gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschaftsrechts zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung mit Briefwahl abgehalten wird. Hierzu wird gemäß § 1 (2) des vorgenannten Gesetzes

1.

die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden,

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre im Wege der Briefwahl durchgeführt,

3.

den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt werden sowie

4.

den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der HV eingeräumt werden.

Die Bild- und Tonübertragung erfolgt durch webcast.services. Den Link zur Teilnahme an der Übertragung im Internet erhalten die Aktionäre vorab per E-Mail an ihre der Gesellschaft mitgeteilte E-Mail-Adresse zugesandt.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind. Das Stimmrecht kann auch durch schriftlich Bevollmächtigte ausgeübt werden.

Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich im Wege der Briefwahl unter Verwendung des Briefwahlformulars, das diesem Einladungsschreiben beiliegt. Das Formular mit den abgegebenen Stimmen muss der Gesellschaft schriftlich per Post an die Anschrift Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim, oder per Telefax an 06722-9061599 oder per E-Mail an

touristinfo@ruedesheim.de

bis zum anberaumten Beginn der Hauptversammlung (06.07.2021, 17:00 Uhr) zugegangen sein.

Über Fragen der Aktionäre zu Angelegenheiten der Gesellschaft entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem freiem Ermessen und nur unter der Bedingung, dass die Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft eingereicht wurden.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung elektronisch Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch ist per E-Mail an die Gesellschaft

touristinfo@ruedesheim.de

zu richten.

Rechte der Aktionäre

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugehen.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein oder per E-Mail an

touristinfo@ruedesheim.de

bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zu übersenden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird. Bei fristgerechtem Eingang werden sie einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten online unter

www.ruedesheim.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Rüdesheim Tourist AG
Rheinstraße 29 A
65385 Rüdesheim am Rhein
E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de
Telefax: 06722-9061599

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.

 

Rüdesheim am Rhein, den 02.06.2021

Rüdesheim Tourist AG

Der Vorstand

 

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