GSW Immobilien AG: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft

GSW Immobilien AG

Berlin

WKN: GSW111
ISIN: DE000GSW1111

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG –
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft

Die Hauptversammlung der GSW Immobilien AG hat am 4. Juni 2021 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2026, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 28. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 zu erwerben. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des genannten Beschlusses ist in der Einberufung zur Hauptversammlung angegeben, die am 28. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

 

Berlin, im Juni 2021

GSW Immobilien AG

Der Vorstand

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