United Internet AG: Aktualisierung der Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG

United Internet AG

Montabaur

Aktualisierung der Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG

Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG haben zuletzt am 16. März 2021 eine Entsprechenserklärung abgegeben. Darin wurden unter anderem auch nachfolgende Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020) erklärt:

Bildung von Ausschüssen (Empfehlung D.2/​ D.3 des Kodex)

Vergütung des Vorstands – Vergütungssystem (Empfehlungen G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex)

Vergütung des Vorstands – Langfristige variable Vergütung

(Empfehlung G.10 Kodex)

Vergütung des Vorstands – Einbehalt/​Rückforderung variabler Vergütung (Empfehlung G.11 Kodex)

Vergütung des Vorstands – Leistungen bei Vertragsbeendigung (Empfehlung G.13 Kodex)

Berücksichtigung des stellvertretenden Vorsitzes bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Empfehlung G.17 Kodex)

Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat, wie bereits in der Entsprechenserklärung vom 16. März 2021 erläutert, im Anschluss an die Hauptversammlung 2021 seine Tätigkeit aufgenommen.

Weiterhin hat die Hauptversammlung 2021 ein Vorstandsvergütungssystem gebilligt, dass ohne Einschränkungen die Empfehlungen in G.1 bis G.5, G11 und G.13 berücksichtigt und das zukünftige Grundlage für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sein wird. Für zukünftige Dienstverträge gibt es daher nur noch eine Abweichung zu Empfehlung G.10 des Kodex, für die die Begründung in der Entsprechenserklärung vom 16. März 2021 fort gilt. Für bestehende Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern bleibt es dagegen zunächst bei den o.g. und mit der Entsprechenserklärung am 16. März 2021 bekannt gemachten Abweichungen.

Mit den Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2021 über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wird nun der höhere zeitliche Aufwand des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder im Prüfungs- und Risikoausschuss berücksichtigt.

Nunmehr wird mithin den Empfehlungen D2./​ D.3 und G.1 – G.5, G.11 und G.13 sowie G.17 (für neu bestellte Vorstandsmitglieder) des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen.

Hinsichtlich der Vergangenheit gilt die Entsprechenserklärung vom 16. März 2021 fort.

 

Montabaur, den 27. Mai 2021

 

Für den Vorstand
Ralph Dommermuth
Für den Aufsichtsrat
Philipp von Bismarck

 

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