First Climate AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

First Climate AG

Bad Vilbel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 15. Juli 2021 um 16:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten IFRS Konzernabschlusses, des Berichtes des Vorstands und des Berichtes des Aufsichtsrats über das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 sowie Ausblick

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, eine Verstetigung der Ausschüttungspolitik anzustreben. Dabei soll ca. 50% des erzielten Jahresergebnisses zur Ausschüttung gelangen, soweit nicht rechtliche oder sonstige gewichtige Gründe gegen diese Vorgehensweise sprechen. Ausgehend vom Konzernjahresüberschuss von 3.764.775,16 € wären dies rund 1,9 Mio. €. Um eine praktikable Abwicklung zu gewährleisten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

„Der Bilanzgewinn von 2.009.551,07 € wird wie folgt verwendet:

a.

Ausschüttung einer Dividende von 0,65 € pro dividendenberechtigter Aktie, das sind voraussichtlich 1.983.350,20 €.

b.

Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung, das sind voraussichtlich 26.200,87 €.

Bei vorstehender Rechnung ist berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltene eine (1) eigene Aktie nicht dividendenberechtigt ist. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur Dividendenausschüttung verändern, werden die Beträge entsprechend angepasst.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, erneut als (Konzern-)Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

6.

Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist jeder Aktionär zur Teilnahme berechtigt, sofern er sich bei folgender Adresse bis spätestens am siebten Tag (08. Juli 2021) vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0) 6101 – 556 58-7964
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung ist zudem ein Nachweis der Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu erbringen. Dies hat durch eine in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder – wenn sie ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren – durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages (24. Juni 2021) vor der ordentlichen Hauptversammlung (record date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag (08. Juli 2021) vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung zugehen.

Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht

Die Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG

Anfragen, Anträge (Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0) 6101 – 556 58-7964
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Wir werden etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, den Aktionären gegenüber zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschläge werden wir ebenfalls an die Aktionäre kommunizieren.

Angaben zum Kapital und den Stimmrechten

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 3.051.309 und ist eingeteilt in 3.051.309 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt 3.051.309. Die Gesellschaft hält 1 eigene Aktie.

 

Bad Vilbel, im Juni 2021

First Climate AG

Der Vorstand

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