TeleSon AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
7. Juli 2021, 13:00 Uhr
im Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aus dem Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn der TeleSon AG in Höhe von 9.530.666,63 EUR wie folgt zu verwenden:
Dividende und Sonderdividende sind am 21. Juli 2021 fällig. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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TOP 5: |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Akanthus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Kalendertage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
TeleSon AG, Vorstand, Paul-Gerhardt-Allee 48, 81245 München.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Für die Erteilung, den Widerruf und den Nachweis entsprechender Vollmachten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
München, im Juni 2021
TeleSon AG
Der Vorstand