Cherry AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 bis 99 AktG

Cherry AG

München

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 bis 99 AktG

1.

Die Cherry Holding GmbH hatte bisher keinen Aufsichtsrat. Sie war nicht mitbestimmt.

2.

Die Cherry Holding GmbH wurde am 02. Juni 2021 im Wege des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Firma der Gesellschaft lautet Cherry AG. Das Grundkapital der Cherry AG wurde durch die Übernahme des gesamten Geschäftsbetriebes der Cherry Holding GmbH mit allen Aktiva und Passiva im Rahmen des Formwechsels aufgebracht. Aufgrund des Rechtsformwechsels in eine Aktiengesellschaft war bei der Cherry AG ein Aufsichtsrat einzurichten; in der Satzung der Cherry AG ist vorgesehen, dass dieser aus sieben Mitgliedern besteht. Maßgebend für die zukünftige Zusammensetzung des ersten Aufsichtsrats ist nach Ansicht des Vorstands §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Halbsatz Aktiengesetz (AktG). Danach hat sich der Aufsichtsrat aus sieben Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammenzusetzen.

3.

Die Gesellschaft und die Cherry Europe GmbH und die Cherry Digital Health GmbH, mit welchen die Cherry AG in Auerbach einen Gemeinschaftsbetrieb bildet, beschäftigen zusammen in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmer. Das hat nach Ansicht des Vorstands zur Folge, dass die Gesellschaft nicht dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegt und deshalb keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat der Cherry AG erfolgt.

4.

Der Aufsichtsrat der Cherry AG wird entsprechend den vorstehenden Ausführungen unter Nr. 2 und 3 nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Halbsatz AktG zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

5.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 AktG im Bundesanzeiger bekanntgemacht und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Cherry AG und ihrer inländischen Konzernunternehmen veröffentlicht.

 

München, den 10. Juni 2021

Cherry AG

Der Vorstand

Rolf Unterberger und Bernd Wagner

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