Heidelberg Pharma AG: Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten

Heidelberg Pharma AG

Ladenburg

ISIN DE000A11QVV0 /​ WKN A11QVV

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschluss über die Ausgabe
neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten

Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG hat am 15. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage beschlossen, in teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/​I das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 31.066.372,00 auf EUR 34.173.009,00 durch die Ausgabe von 3.106.637 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf der Grundlage der Ermächtigung in § 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem zum 1. Dezember 2020 beginnenden Geschäftsjahr voll gewinnanteilsberechtigt. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim erfolgt voraussichtlich am 18. Juni 2021. Das Genehmigte Kapital 2020/​I beträgt damit nach dieser Eintragung noch EUR 12.408.649,00.

 

Ladenburg, im Juni 2021

Heidelberg Pharma AG

Der Vorstand

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