M1 Kliniken AG: Ordentliche Hauptversammlung

M1 Kliniken AG

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107637 B
WKN: A0STSQ ISIN: DE000A0STSQ8

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, 14. Juli 2021, um 11.00 Uhr

im

Estrel Convention Center Berlin,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M1 Kliniken AG zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 04. Mai 2021 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 15.074.239,92 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am Mittwoch, 23. Juni 2021 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 07. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG, welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen ist, in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DVO 2018/​1212 als Aufzeichnungsdatum der 22. Tag vor der Hauptversammlung angegeben wird. In dieser Hinsicht folgt die Gesellschaft der Empfehlung des Umsetzungsleitfadens des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für den deutschen Markt. Dieses in der Mitteilung gemäß § 125 AktG genannte Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden Fall: 22. Juni 2021) ist daher nicht identisch mit dem gesetzlichen Nachweisstichtag (sog. Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG. Denn gemäß dieser aktienrechtlichen Vorschrift bezieht sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (im vorliegenden Fall den 23. Juni 2021, 0.00 Uhr (MESZ)).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

M1 Kliniken AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-89-21027289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2 AktG, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 29. Juni 2021 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

M1 Kliniken AG
Grünauer Str. 5
12557 Berlin

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/​oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Dienstags, 29. Juni 2021 (24:00 Uhr MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

M1 Kliniken AG
Grünauer Str. 5
12557 Berlin

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse

www.m1-kliniken.de

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, der zusammengefasste Lagebericht der M1 Kliniken AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Str. 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

4.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite

https:/​/​www.m1-kliniken.de

unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ zur Einsicht zur Verfügung.

5.

Sicherheitskonzept

Aufgrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden Corona-Virus-Pandemie wird die Hauptversammlung der M1 Kliniken AG gegebenenfalls unter Anwendung eines gesonderten Hygienekonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen.

Bitte prüfen Sie selber, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem COVID 19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so könnte es gegebenenfalls behördlich untersagt sein, an der Versammlung teilzunehmen.

Vor Einlass in die Versammlung könnten Sie gebeten werden, gesundheitsrelevante Fragen, die Ihre persönliche Betroffenheit von einer möglichen Corona-Erkrankung erfassen sollen, schriftlich zu beantworten.

Teilnehmer können gegebenenfalls verpflichtet sein, während der gesamten Versammlungsdauer einen Mund- und Nasenschutz (aktuell FFP2- Masken) zu tragen. Dies gilt in diesem Fall für den gesamten Innenbereich des Veranstaltungsortes.

Zum gegenseitigen Gesundheitsschutz kann es erforderlich sein, einen Mindestabstand zu halten (aktuell: 1,50 Meter).

Zum gegenseitigen Gesundheitsschutz behält sich die M1 Kliniken AG vor, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen.

Verpflichtende Anforderungen aus der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter:

https:/​/​www.berlin.de/​corona/​massnahmen/​verordnung/​

Das Hygienerahmenkonzept erfolgt in Anlehnung an Interims-Hygienerahmenkonzept für sichere Veranstaltungen (Kongresse, B2B-Veranstaltungen u.Ä.) in Berlin:

https:/​/​www.berlin.de/​corona/​_​assets/​downloads/​20201029_​hygiene_​und_​schutzmassnahmen_​fuer_​veranstaltungen_​interimskonzept.pdf

 

Berlin, im Juni 2021

M1 Kliniken AG

Der Vorstand

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