CargoBeamer AG: Bezugsangebot

CargoBeamer AG

Leipzig

Bezugsangebot

Das vorliegende Bezugsangebot betreffend neue Aktien der Gesellschaft richtet sich ausschließlich an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre. Gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit. b der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 besteht für die Durchführung des Bezugsangebots keine Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts.

BEZUGSANGEBOT

Der Vorstand der CargoBeamer AG mit Sitz in Leipzig (nachfolgend die „Gesellschaft„) hat mit Beschluss vom 17. Juni 2021 und Zustimmung des Aufsichtsrats durch Beschluss vom 19. Juni 2021 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs 2 der Satzung der Gesellschaft die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1.054.877,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 200.000,00 gegen Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (jeweils eine „Neue Aktie“) auf bis zu EUR 1.254.877,00 beschlossen (nachfolgend die „Kapitalerhöhung“ bzw. der „Kapitalerhöhungsbeschluss„). Die Neuen Aktien sind jeweils ab dem Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Einzelheiten des Bezugsangebots

Bei der Kapitalerhöhung steht den Aktionären der Gesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Neuen Aktien werden den Aktionären demgemäß zu den nachfolgenden Bedingungen angeboten (nachfolgend „Bezugsangebot„):

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1 : 5,274385 (1 Neue Aktie für je 5,274385 bestehende Aktien) zum Bezug angeboten.

Ergibt die unter Anwendung des vorgenannten Bezugsverhältnisses rechnerisch ermittelte Anzahl an Neuen Aktien, die auf den jeweiligen Aktionär aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts entfällt, keine ganze Zahl, so ist diese auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (die „Aufrundung der Spitzenbeträge“ und die auf jeden Aktionär unter Berücksichtigung einer etwaigen Aufrundung der Spitzenbeträge jeweils entfallende Anzahl an Neuen Aktien die „Anzahl von Bezugsaktien“). Übersteigt als Folge der Aufrundung der Spitzenbeträge die Summe der Bezugsaktien aller Aktionäre die Höchstzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien von 200.000 Stück, wird die Anzahl von Bezugsaktien derjenigen Aktionäre, bei welchen eine Aufrundung der Spitzenbeträge erfolgt ist, wie folgt reduziert: Beginnend bei dem Aktionär mit der höchsten Anzahl von Bezugsaktien in absteigender Reihenfolge bis zum Aktionär mit der niedrigsten Anzahl von Bezugsaktien wird die jeweilige Anzahl von Bezugsaktien solange um eine Neue Aktie je Aktionär reduziert, bis die Summe der Anzahl von Bezugsaktien aller Aktionäre 200.000 Stück beträgt.

Die Neuen Aktien werden jeweils gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag in Höhe von EUR 200,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Bareinlagen sind auf ein Konto der Gesellschaft endgültig zur freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen. Die Bareinlagen sind sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.

Ausübung des Bezugsrechts

Jeder Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er in der Zeit vom

21. Juni 2021 bis zum 9. Juli 2021 (einschließlich)

(nachfolgend „Bezugsfrist„) unter Verwendung eines bei der Gesellschaft erhältlichen Vordrucks (nachfolgend die „Bezugserklärung„) erklärt, ob und ggf. in welchem Umfang er sein Bezugsrecht ausübt. Aktionäre können im Rahmen der Ausübung ihres Bezugsrechts ihre Bereitschaft erklären, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus eine von ihnen zu nennende Höchstzahl weiterer Neuer Aktien zu zeichnen. Der Bezugserklärung ist in doppelter Ausfertigung ein Vordruck für einen Zeichnungsschein zur Zeichnung Neuer Aktien (nachfolgend der „Zeichnungsschein„) beigefügt. Die Bezugserklärung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der Bezugsfrist bei der in der Bezugsrechtserklärung genannten Adresse eingeht und ihr in doppelter Ausfertigung ein vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein für die betreffende Anzahl Neuer Aktien beigefügt ist.

Erfolgt die Zusendung der Bezugserklärung an die in der Bezugsrechtserklärung genannte Adresse innerhalb der Bezugsfrist lediglich per E-Mail, ist der Zeichnungsschein im Original in doppelter Ausfertigung unverzüglich auch an die in der Bezugsrechtserklärung genannte Postadresse zu senden.

Ein Vordruck für die Bezugserklärung samt Zeichnungsschein kann bei der Gesellschaft (CargoBeamer AG, Handelsplatz 1b, 04319 Leipzig; E-Mail: ekeitzl@cargobeamer.com) angefordert werden.

Sonstiges

Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft organisiert werden. Ferner wird ein An- und Verkauf von Bezugsrechten auch nicht durch die Gesellschaft vermittelt werden. Die einem Aktionär zustehenden Bezugsrechte sind satzungsgemäß nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.

Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens mit Ablauf des 30. September 2021 zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft angemeldet wird.

Leipzig, im Juni 2021

CargoBeamer AG

Der Vorstand

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