Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juli 2021
Wir laden unsere Aktionäre zur
Hauptversammlung
ein. Sie findet statt am
Freitag, den 23. Juli 2021, um 10.30 Uhr
Besprechungszimmer 1. OG,
Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 und 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, auch die diesjährige Hauptversammlung unter gewissen Beschränkungen abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter persönlicher Anwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden als Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands sowie der Abstimmungsvertreter der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Heilbronner Str. statt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertreter) ist daher auch dieses Jahr leider noch einmal ausgeschlossen.
Jedoch können alle Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, die diesjährige Hauptversammlung entweder im Stuttgarter Besprechungszimmer im 8. OG, wo die Hauptversammlung live übertragen wird, oder über Video-Konferenz am Arbeitsplatz verfolgen. Die Einwahlkoordinaten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären per E-Mail mitgeteilt.
Alle weiteren Informationen zur Verfolgung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung von Aktionärsrechten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Hinweisen nach den Tagesordnungspunkten in dieser Einladung.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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3. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, also den Herren Eilzer und Jung, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, also den Herren Prof. Nußbaumer, Dr. Mailänder, Dr. Kleinhanß, Prof. Dr. Schuster und Herrn Klaiber, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mit der prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen. |
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6. |
Sonstiges |
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000 Stück.
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Donnerstag, 15. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ, in Textform bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 15. Juli 2021 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 15. Juli 2021, 24.00 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 15. Juli 2021 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Rechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben die Rechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
3. |
Internetseite, über die die Informationen gem. § 124 a AktG zugänglich sind |
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben, Unterlagen und Erläuterungen sind auch unter
https://cloud.lap-consult.com/s/HcMzP7ibaRFTMdY
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gem. § 124 a AktG sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft befinden.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl oder Stimmrechtsvertreter |
Bei der Einladung können Sie auswählen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen.
a) |
Briefwahl: Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Bitte nutzen hierfür die E-Mail-Adresse
oder senden Sie Ihre Briefwahl per Brief oder Telefax an die oben genannte Anschrift. Bitte verwenden Sie hierfür das Ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Formular. Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis spätestens zum 15. Juli 2021 (24.00 Uhr (MESZ)) (Datum des Eingangs) bei der Gesellschaft unter vorstehender Anschrift eingegangen sein. |
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b) |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- oder Weisungserteilung: Alternativ haben Sie im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung die Möglichkeit der Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nach Maßgaben Ihrer Weisungen Ihr Stimmrecht ausüben. Als Stimmrechtsvertreter wird Frau Eva Gassmann von der Gesellschaft benannt. Bitte verwenden Sie für Ihre Weisung an den Stimmrechtsvertreter das dem Einladungsschreiben beigefügte Formular und nutzen Sie für die Übermittlung die E-Mail-Adresse
Die mittels Vollmachts- und Weisungsformular vorgenommene Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und Erteilung von Weisungen an sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 15. Juli 2021 (24.00 Uhr (MESZ)) zugehen. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mittels Vollmachts- und Weisungsformular sind ausschließlich an die vorstehende Adresse zu richten. Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. |
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c) |
Briefwahlvotum, Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung geändert oder widerrufen werden. Bitte nutzen hierfür die E-Mail-Adresse
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5. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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Stuttgart, im Juni 2021
Der Vorstand