Knaus Tabbert AGJandelsbrunnWKN: A2YN50
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Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten, auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. Juni 2021.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %, ggf. zzgl. Kirchensteuer) durch die depotführenden Kreditinstitute.
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ oder aber eine Bescheinigung im Sinne des § 44a Abs. 5 S. 4 oder im Sinne des § 44a Abs. 7 S. 2 EStG des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag insbesondere nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Jandelsbrunn, im Juni 2021
Knaus Tabbert AG
Der Vorstand