solarcomplex AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 AktG

solarcomplex AG

Singen Hohentwiel

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 AktG

Die Hauptversammlung der solarcomplex AG, Ekkehardstraße 10, 78224 Singen hat am 20.07.2021
die Erhöhung des Grundkapitals von 9.217.500 Euro um 2.782.500 Euro beschlossen. Aus
einer am 03.08.2021 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage von 9.217.500 Euro um 2.782.500 Euro auf 12.000.000 Euro werden 2.782.500
auf den Namen lautende Stammaktien der solarcomplex AG angeboten im Nennbetrag von
je 1,00 Euro zu einem Ausgabepreis von 2,55 Euro je Aktie für Aktionäre mit Bezugsrecht
gem. § 186 AktG. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird in einem Verhältnis 1 zu 3 festgelegt.
Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen. Das Bezugsangebot beginnt
am 01.09.2021 und endet am 15.12.2021.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die Aktien bis zum 15.12.2021
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben.

Das Wertpapier-Informationsblatt steht ab dem 24.08.2021 auf der Internetseite der
solarcomplex AG zum kostenlosen Download bereit bzw. ist kostenlos im Geschäftslokal
der Gesellschaft erhältlich.

 

Singen/​Hohentwiel, den 25.08.2021

 

Der Vorstand

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