Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft Aktiengesellschaft

Mainz

Amtsgericht Mainz, HRB 45210

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

am 06. August 2021 um 11:30 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft

Am Rosengarten 4, 55131 Mainz,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.477.169,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die nachfolgend genannten Personen werden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt:

Karl-Heinz Berchter, Düsseldorf, Unternehmensberater

Herr Berchter ist Mitglied in folgenden Gremien, die Aufsichtsratsfunktionen haben:

Wohnungsgesellschaft des Rheinischen Handwerks AG, Köln, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Allerthal-Werke AG, Köln, (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)

RM Rheiner Management AG, Köln, (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Esterer AG, Köln, (Mitglied des Aufsichtsrats)

Wolfgang Köhler, Darmstadt, Versicherungskaufmann

Herr Köhler ist in keinem anderen Gremium, das Aufsichtsratsfunktionen hat, Mitglied.

Joachim Schmitt, Mainz, Bankkaufmann

Herr Schmitt ist Mitglied in folgenden Gremien, die Aufsichtsratsfunktionen haben:

Falkenstein Nebenwerte AG, Hamburg, (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Wahl zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats

Die nachfolgend genannte Person wird bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 entscheidet, als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat gewählt:

Dr. Markus Linnerz, LL.M. Eur., Diplom-Verwaltungswirt, Bonn, Rechtsanwalt

Herr Dr. Linnerz ist Mitglied in folgenden Gremien, die Aufsichtsratsfunktionen haben:

Allerthal-Werke AG, Köln, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Sanitätshaus Aktuell AG, Vettelschoß (Mitglied des Aufsichtsrats)

II. Vorlagen

Folgende Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. liegen während der Hauptversammlung zur Einsicht vor:

Der festgestellte Jahresabschluss der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG zum 31.12.2020

Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

III. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG eingetragen sind und spätestens bis zum Ablauf des 3. Werktags vor dem Versammlungstag ihre Aktien bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer und Anzahl zu bezeichnen hat, spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Über die hinterlegten Aktien werden die Aktionäre oder deren ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten ausgestellt.

IV. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 S. 1 AktG). Auch in diesem Fall ist eine Eintragung im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt III erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG). Die Vollmacht ist in Textform gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

V. Rechte der Aktionäre

Auf folgende Aktionärsrechte wird hingewiesen:

Verlangen der Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)

VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 690.000 und ist in 690.000 Stückaktien eingeteilt, die 690.000 Stimmen gewähren.

 

Mainz, im Juni 2021

Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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