NFON AG: Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

NFON AG

München

WKN A0N4N5 ISIN DE000A0N4N52

WKN A2T SA4 ISIN DE000A2TSA41

Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1.

Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021

Die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG hat am 24. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Aufsichtsrat und den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 23. Juni 2026 zu ermächtigen, im Rahmen eines Aktienoptionsplans 2021 bis zu Stück 947.883 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG bestimmt. Zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands wird der Aufsichtsrat ermächtigt. Zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen wird der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Beschluss ermächtigt. 33 % der Aktienoptionen können an Mitglieder des Vorstands, 41% an Mitarbeiter der Gesellschaft, 10 % an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen und 16 % an Mitarbeiter verbundener Unternehmen ausgegeben werden.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 947.883,00 durch Ausgabe von bis zu 947.883 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der NFON AG, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG sowie ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG im Rahmen eines von der Gesellschaft aufzulegenden Aktienoptionsprogramms 2021. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.

Das Bedingte Kapital 2021 wird mit Eintragung der Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 6 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister des Amtsgerichts München wirksam. Die entsprechende Ergänzung des § 4 der Satzung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) angemeldet.

2.

Reduzierung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft nebst gleichzeitiger teilweiser Aufhebung des Bedingten Kapitals II

Weiter hat die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG am 24. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. April 2018 von Aufsichtsrat und Vorstand zur Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 um Stück 255.786 Aktienoptionen auf Stück 708.229 Aktienoptionen zu reduzieren.

Der insoweit geänderte Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) hinterlegt.

Zugleich hat die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG am 24. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, das in § 4 Absatz 5 der Satzung enthaltene dazugehörige Bedingte Kapital II von bislang bis zu EUR 964.015,00 um EUR 255.786,00 auf bis zu EUR 708.229,00 herabzusetzen. Zu diesem Zweck wurde § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert. Hiernach ist das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 708.229,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 708.229 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Diese bedingte Kapitalerhöhung wird – insoweit unverändert – nur insoweit durchgeführt, wie die NFON AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. April 2018 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 Aktienoptionen ausgegeben hat und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die NFON AG nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.

Die Änderung des bisherigen § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird mit der entsprechenden Eintragung in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts München wirksam. Die dahingehende Änderung des § 4 der Satzung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) angemeldet.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten hinsichtlich der unter 1. und 2. dieser Mitteilung bekanntgemachten Beschlüsse wird auf den Tagesordnungspunkt 9 der am 14. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 und Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen im Rahmen des NFON Aktienoptionsplans 2021, teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals II sowie Reduzierung der Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen im Rahmen des NFON Aktienoptionsplans 2018, Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 sowie Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 6 Bezug genommen.

Der vollständige Wortlaut der vorgenannten Beschlüsse ist in der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung am 24. Juni 2021 enthalten, die beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt wird.

3.

Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, Aufhebung des Bedingten Kapitals I

Die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG hat am 24. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. April 2018 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente aufzuheben.

Weiter hat die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG am 24. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das dazugehörige in § 4 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Bedingte Kapital I in Höhe von 2.892.045,00 vollständig aufzuheben und § 4 Absatz 4 der Satzung ersatzlos zu streichen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 8 der am 14. Mai 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, Aufhebung des Bedingten Kapitals I und Aufhebung von § 4 Absatz 4 der Satzung) Bezug genommen.

Die Streichung des bisherigen § 4 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft wird mit der entsprechenden Eintragung in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts München wirksam. Die dahingehende Änderung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) angemeldet. Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung am 24. Juni 2021 enthalten, die beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt wird.

 

München, im Juni 2021

NFON AG

Der Vorstand

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