SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Schweizer Electronic Aktiengesellschaft

Schramberg

ISIN: DE0005156236
WKN: 515 623

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft vom 25. Juni 2021 hat den Vorstand mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juni 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 35.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft („Stückaktien“) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen.

Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 480540) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft vom 25. Juni 2021 hat mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 ferner die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen. Das bedingte Kapital sieht vor, dass das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.832.026,93 durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, die gemäß der Ermächtigung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2021 bis zum 24. Juni 2026 von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft begeben werden. Das Bedingte Kapital und die entsprechende Satzungsänderung wurden noch nicht in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals ist unter Tagesordnungspunkt 10 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 17. Mai 2021 veröffentlicht worden ist.

Schramberg, im Juni 2021

Schweizer Electronic Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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