Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 19.06.2019

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504

Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft am 18. Juni 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 6 und unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 17. Juni 2024 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt zehn vom Hundert des im Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 8.100.000,00 Euro oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgeübt werden.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlichen Zwecken, insbesondere auch nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. Mai 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 lit. d), Ziffern (2) und (3) der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden.

Der Vorstand wurde auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. Mai 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 lit. b), Ziffer (1) der Tagesordnung einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2019 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben.

 

Hamburg, im Juni 2019

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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