Your Family Entertainment AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und zur Einziehung eigener Aktien

Your Family Entertainment AG

München

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zum Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre und zur Einziehung eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft hat am 29. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 28. Juni 2026.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, in bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden oder unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 19. Mai 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung am 29. Juni 2021 ohne Änderungen beschlossen hat.

 

München, im Juni 2021

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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