mymuesli AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 96 ff. AktG Berichtigung der Veröffentlichung vom 24.06.2021

mymuesli AG

Passau

Bekanntmachung des Vorstands
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 96 ff. AktG

Die mymuesli AG mit Sitz in Passau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Registernummer HRB 11421 („Gesellschaft„), ist durch Formwechsel der mymuesli GmbH in eine Aktiengesellschaft (AG) entstanden. Der Formwechsel ist am 18. Juni 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau eingetragen und damit wirksam geworden. Bei der Gesellschaft wurde erstmals ein Aufsichtsrat der Gesellschaft („Aufsichtsrat„) gebildet.

Die für den Formwechsel stimmenden Gesellschafter der Gesellschaft hatten bei der Beschlussfassung über den Formwechsel am 9. Juni 2021 drei Vertreter der Aktionäre der Gesellschaft zum ersten Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht einzurechnen ist.

Nach Ansicht des Vorstands der Gesellschaft („Vorstand„) setzt sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die drei Mitglieder des Aufsichtsrats wurden gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 AktG im Rahmen der Beschlussfassung über den Formwechsel bestellt. Nach Ansicht des Vorstands ist der Aufsichtsrat ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre der Gesellschaft zu besetzen, da die Gesellschaft weniger als 500 Arbeitnehmer hat, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG.

Der Aufsichtsrat wird nach den vorgenannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (LG München I) anrufen.

 

Passau, im Juni 2021

mymuesli AG

Der Vorstand

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