SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft i.L.

Hamburg

WKN 516 180 (Stammaktien) /​ WKN 516 183 (Vorzugsaktien)
ISIN DE 0005161806 (Stammaktien) /​ ISIN DE 0005161830 (Vorzugsaktien)

Einladung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der SCS Standard Computersysteme AG i.L. ein, die am

Mittwoch, den 28. Juli 2021, ab 10:00 Uhr (MESZ)

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, abgehalten wird.

Die Abwicklerin der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vom 27.03.2020 (BGBl. 2020 I, 569, im Folgenden: Covid-19-Gesetz), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2020 (BGBl. 2020 I, 3328), eine virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Für Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Versammlung.

Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz unter der Internetadresse

https:/​/​scs.better-orange.de

im passwortgeschützten Internetservice für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Bitte beachten Sie wegen des Ablaufs, der Vorbereitungen und der Teilnahmebedingungen besonders die Hinweise unter Ziff. II. dieser Einladung.

I.
– Tagesordnung –

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 23.02.2018

2.

Entlastung des Vorstands für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 01.07.2017 bis zum 23.02.2018

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 23.02.2018 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 23.02.2018

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den im (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 23.02.2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage der Liquidationseröffnungsbilanz, des erläuternden Berichts der Abwicklerin und des Berichts des Aufsichtsrats zum 24.02.2018 und Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Abwicklerin aufgestellte Liquidationseröffnungsbilanz festzustellen.

5.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2018 bis zum 23.02.2019 und Beschlussfassung über die Feststellung dieses Jahresabschlusses

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der Abwicklerin aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2018 bis zum 23.02.2019 festzustellen.

6.

Entlastung der Abwicklerin für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2018 bis zum 23.02.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2018 bis zum 23.02.2019 Entlastung zu erteilen.

7.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2018 bis zum 23.02.2019

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2018 bis zum 23.02.2019 Entlastung zu erteilen.

8.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2019 bis zum 23.02.2020 und Beschlussfassung über die Feststellung dieses Jahresabschlusses

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der Abwicklerin aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2019 bis zum 23.02.2020 festzustellen.

9.

Entlastung der Abwicklerin für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2019 bis zum 23.02.2020

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2019 bis zum 23.02.2020 Entlastung zu erteilen.

10.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2019 bis zum 23.02.2020

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2019 bis zum 23.02.2020 Entlastung zu erteilen.

11.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2020 bis zum 23.02.2021 und Beschlussfassung über die Feststellung dieses Jahresabschlusses

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der Abwicklerin aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2020 bis zum 23.02.2021 festzustellen.

12.

Entlastung der Abwicklerin für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2020 bis zum 23.02.2021

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2020 bis zum 23.02.2021 Entlastung zu erteilen.

13.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2020 bis zum 23.02.2021

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 24.02.2020 bis zum 23.02.2021 Entlastung zu erteilen.

14.

Vorlage der Liquidationsschlussbilanz und des Berichts des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 24.02.2021 bis zum 30.06.2021 und Beschlussfassung über deren Feststellung

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Abwicklerin aufgestellte Abwicklungsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 24.02.2021 bis zum 30.06.2021 festzustellen.

15.

Entlastung der Abwicklerin für die Abwicklungszeit vom 24.02.2021 bis zum 30.06.2021

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin für die Abwicklungszeit vom 24.01.2021 bis zum 30.06.2021 Entlastung zu erteilen.

16.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 24.02.2021 bis zum 30.06.2021

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 24.02.2021 bis zum 30.06.2021 Entlastung zu erteilen.

17.

Vorlage der Schlussrechnung vom 01.07.2021 für den Abschluss der Liquidation und Beschlussfassung über die Billigung dieser Schlussrechnung durch die Hauptversammlung

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung vom 01.07.2021 für den Abschluss der Liquidation zu billigen.

18.

Entlastung der Abwicklerin für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 28.07.2021

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin für die Abwicklungszeit vom 01.07.2021 bis zum 28.07.2021 Entlastung zu erteilen.

19.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 28.07.2021

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 01.07.2021 bis zum 28.07.2021 Entlastung zu erteilen.

20.

Beschlussfassung zu einem Vorschlag über die Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft

Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Amtsgericht Hamburg – Registergericht – vorzuschlagen, die Bücher und Schriften der Gesellschaft bei der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg – Registergericht – HRB 86329 eingetragenen MK-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg, in Verwahrung zu geben.

II.
– Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts –

Die Abwicklerin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf Grundlage des § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Covid-19-Gesetz entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Da die physische Präsenz der Aktionäre und Aktionärsvertreter damit ausgeschlossen ist, wird die Hauptversammlung am 28. Juli 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) für die angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter live im Internet im passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

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übertragen. Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben die Möglichkeit, das Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auszuüben.

Aktionäre, welche die virtuelle Hauptversammlung im Internet verfolgen wollen, müssen sich zuvor angemeldet haben (siehe sogleich unter II.1.).

Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht mittels elektronischer Kommunikation (Briefwahl) ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich.

Da mit diesem Verfahrensablauf für Aktionäre und Aktionärsvertreter einige Besonderheiten einhergehen, bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind gem. § 14 Ziff. 1. der Satzung diejenigen Aktionäre zugelassen, die bis zum 21. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei nachstehender Seite

SCS Standard Computersysteme AG i.L.
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut oder bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar, bei einem Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die Anzahl der hinterlegten Stücke nach Gattung zu bezeichnen hat, bis zum 21. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzureichen.

Des Weiteren ist gem. § 14 Ziff. 1. der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Anmeldung bei der Gesellschaft erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 21. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) unter

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Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 /​ 88 96 906-33
E-Mail:   anmeldung@betterorange.de

zugegangen sein.

Nach ordnungsgemäßer Hinterlegung der Aktien und Anmeldung bis spätestens am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionären die Zugangsdaten („HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

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übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Hinterlegung der Aktien und Anmeldung Sorge zu tragen.

2.

Ablauf der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und Aktionärsvertreter

Alle angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung am 28. Juli 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet verfolgen. Dies setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung durch die Aktionäre voraus, da die Übertragung über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

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erfolgen wird.

Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung gemäß den oben im Abschnitt II.1. genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Übertragung der Hauptversammlung erfolgt aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft heraus, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg. Dort wird auch ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zugegen sein.

Die Übertragung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht nicht die Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Abwicklerin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hauptversammlung keine der Allgemeinheit zugängliche Veranstaltung ist und jegliche Ton- oder Bildaufzeichnung und/​oder Weiterverbreitung der Übertragung der Hauptversammlung, inklusive der Erstellung von Standbildern, Screenshots oder Filmaufnahmen, streng untersagt sind.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre besteht die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abzugeben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden und ihre Aktien hinterlegen (siehe oben unter II.1.).

Vor und während der virtuellen Hauptversammlung kann die Ausübung des Stimmrechts dann im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Juli 2021 zur Verfügung.

Über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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können auch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschluss-vorschläge der Abwicklerin und/​oder des Aufsichtsrats und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie auf Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt werden, beschränkt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Erhält die Gesellschaft für denselben Aktienbestand mehrere Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl, wird die zuletzt formgültige Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl als verbindlich erachtet.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden und ihre Aktien hinterlegen (siehe oben unter II.1.)

a)

Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren (siehe oben unter II.2.) oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass diesem die Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden.

Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126 b BGB).

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären nach der ordnungsgemäßen Hinterlegung der Aktien und Anmeldung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter

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zum Download bereit.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann zudem spätestens – Zugang – bis 27. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse

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81241 München
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Telefax: +49 (0) 89 /​ 88 96 906-55
E-Mail:   scs@better-orange.de

oder im passwortgeschützten Internetservice unter

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übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Am Tag der Hauptversammlung nutzen Sie bitte ausschließlich den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft.

Die genannten Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person besteht kein Formerfordernis. Bitte stimmen Sie sich mit diesen Personen oder Institutionen über die Form der Vollmacht ab, sofern Sie diese bevollmächtigen wollen.

Erhält die Gesellschaft mehrere Stimmabgaben (auch durch Bevollmächtigte) und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch einen Aktionär, wird die zuletzt formgültige Stimmabgabe/​Weisung als verbindlich erachtet.

b)

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig nach den Maßgaben vorstehend gemäß Ziffer II.1. anmelden und ihre Aktien hinterlegen.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären nach der ordnungsgemäßen Hinterlegung der Aktien und Anmeldung übersandt. Ein entsprechendes Formular steht auch unter

https:/​/​scs.better-orange.de

zum Download bereit und kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter

scs@better-orange.de

angefordert werden.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann im passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​scs.better-orange.de

oder postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens – Zugang – am 27. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

SCS Standard Computersysteme AG i.L.
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Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 /​ 88 96 906-55
E-Mail:   scs@better-orange.de

Danach nutzen Sie bitte ausschließlich den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung.

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Juli 2021 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit Weisungen nicht korrekt oder nicht eindeutig erteilt sind, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen der Stimme enthalten.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Abwicklerin und/​oder des Aufsichtsrats oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären, die in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt werden, vorliegt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Erhält die Gesellschaft mehrere Stimmabgaben (auch durch Bevollmächtigte) und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch einen Aktionär, wird die zuletzt formgültige Stimmabgabe/​Weisung als verbindlich erachtet.

5.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die Abwicklerin der Gesellschaft zu richten und muss ihr spätestens am 13. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugegangen sein:

SCS Standard Computersysteme AG i.L.
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
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Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen sowie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung dazu werden im Internet unter

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veröffentlicht. Sie werden zudem unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

6.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

SCS Standard Computersysteme AG i.L.
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Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 /​ 88 96 906-55
E-Mail:   antraege@better-orange.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Bis 14 Tage vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, also bis spätestens am Dienstag, den 13. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang den anderen Aktionären im Internet unter

https:/​/​scs.better-orange.de

zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, gelten gem. § 1 Abs. 2 Satz 3 Covid-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

7.

Fragerecht der Aktionäre

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären ist im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Über die Modalitäten hat die Abwicklerin mit Zustimmung des Aufsichtsrates Beschluss gefasst und festgelegt, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung einzureichen sind (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Covid-19-Gesetz).

Fragen sind daher spätestens bis zum 26. Juli 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Hierzu steht Ihnen der passwortgeschützte Internetservice unter der Adresse

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zur Verfügung.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist oder nicht in deutscher Sprache eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist entsprechend den Gepflogenheiten einer Präsenz-Hauptversammlung möglich, die Fragesteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen.

Die Abwicklerin entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz Covid-19-Gesetz – abweichend von § 131 AktG – nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet.

8.

Zugänglich zu machende Unterlagen

Die zugänglich zu machenden Unterlagen sind am Sitz der Gesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, ausgelegt. Sie werden zudem auf Verlangen den Berechtigten zugeleitet.

Des Weiteren werden die zugänglich zu machenden Unterlagen während der Hauptversammlung am Ort der Versammlung vorliegen und über den passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​scs.better-orange.de

als Vorlagen an die Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

9.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre und Aktionärsvertreter, die das Stimmrecht durch Briefwahl beziehungsweise durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu erklären. Etwaige Widersprüche werden unmittelbar dem Versammlungsleiter zugeleitet.

III.
– Datenschutzhinweise –

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer und Zugangsdaten der Zugangsberechtigung (HV-Ticket)) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie als Aktionärin bzw. Aktionär haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

SCS Standard Computersysteme AG i.L.
Alsterkrugchaussee 283
22297 Hamburg

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Hamburg, im Juni 2021

SCS Standard Computersysteme AG i.L.

– Die Abwicklerin –

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