Mr. Wash Autoservice AG: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende grenzüberschreitende Verschmelzung der österreichischen Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG mit der Mr. Wash Autoservice AG gemäß §§ 122a Abs. 2 in Verbindung mit 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Mr. Wash Autoservice AG

Essen

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende grenzüberschreitende Verschmelzung der österreichischen Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG mit der Mr. Wash Autoservice AG gemäß §§ 122a Abs. 2 in Verbindung mit 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Mr. Wash Autoservice AG beabsichtigt, im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG, mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 539831 w, einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht, als Ganzes ohne deren Abwicklung aufzunehmen. Der Verschmelzungsplan wurde am 23.06.2021 aufgestellt und ist zum Handelsregister eingereicht worden.

Die Verschmelzung erfolgt nach den Bestimmungen des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) i.V.m. den §§ 220 ff österreichisches Aktiengesetz (öAktG), unter Anwendung von Artikel I österreichisches Umgründungssteuergesetz (öUmgrStG) sowie nach den Vorschriften der §§ 122a ff des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG).

Eine Beschlussfassung zu dieser grenzüberschreitenden Verschmelzung in der Hauptversammlung der Mr. Wash Autoservice AG ist nach §§ 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, da die Mr. Wash Autoservice AG 100 % der Aktien an der Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG hält. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Mr. Wash Autoservice AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der Mr. Wash Autoservice AG können Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Mr. Wash Autoservice AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es gegenüber der Mr. Wash Autoservice AG, Westendstraße 8, 45143 Essen, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.

In den vorgenannten Geschäftsräumen der Mr. Wash Autoservice AG können vom Aktionär während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

der gemeinsame Verschmelzungsplan der Mr. Wash Autoservice AG und der Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG;

der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Mr. Wash Autoservice AG und der Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG;

sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Mr. Wash Autoservice AG für die letzten drei Geschäftsjahre und der Jahresabschluss der Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG für das letzte Geschäftsjahr; vorherige Jahresabschlüsse der Mr. Wash Autoservice Verwaltung AG bestehen nicht, da die Gesellschaft im Jahr 2020 gegründet wurde.

Auf Verlangen wird dem Aktionär der Mr. Wash Autoservice AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt.

 

Essen, im Juni 2021

Mr. Wash Autoservice AG

Der Vorstand

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