Solar Invest AG: Einladung zur Hauptversammlung

Solar Invest AG

Schwäbisch Hall

Einladung zur Hauptversammlung

Die Solar Invest AG mit Sitz in Schwäbisch Hall lädt hiermit ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, den 27. Juli 2021, um 18:00 Uhr

in der Fassfabrik, Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Wirtschaftsjahr 2020

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 sowie der Berichte von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorständen, Herrn Gebhard Gentner sowie Herrn Ronald Pfitzer, für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 2.319.195,66 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre EUR 750.000
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 12,00 je Aktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 1.569.195,66
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das zum 31.12.2021 endende Geschäftsjahr die Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hagenbacher Ring 127, 74523 Schwäbisch Hall, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

7.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nachfolgende Hinweise erfolgen, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten neben der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger ein Einladungsschreiben inklusive Anmeldeformular per Post.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 19. Juli 2021 bei der Gesellschaft anmelden (maßgebend für die Fristberechnung ist der Zugang der Anmeldung bei der Solar Invest AG). Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung sowie etwaige Gegenanträge sind ausschließlich zu richten an:

Solar Invest AG
im Hause der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
oder Fax: 0791 401-8004
oder E-Mail: solarinvest@stadtwerke-hall.de

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie öffentlich-rechtliche Einschränkungen bei der Abhaltung der Hauptversammlung bestehen. Nach derzeitiger Verordnungslage sind Versammlungen mit maximal 250 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig. Sollten die Fallzahlen wieder steigen, können die Beschränkungen zunehmen. Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden, als im Zeitpunkt der Abhaltung der Hauptversammlung nach der jeweils gültigen Fassung der CoronaVO zulässig wären, so muss die Hauptversammlung verschoben werden.

Für alle Teilnehmer (unabhängig davon, ob angemeldet oder nicht) besteht bei der Teilnahme an der Hauptversammlung die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.

Ein Zutritt zur bzw. eine Teilnahme an der Hauptversammlung ist nicht möglich, wenn Sie einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, Sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen oder Sie weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen. Die Verhaltensregeln während der Hauptversammlung liegen am Versammlungsort aus.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen hauptversammlungsbezogenen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung an. Dieses steht auf der Homepage der Solar Invest AG unter

www.solar-invest-ag.de

im geschlossenen Aktionärsbereich unter der Rubrik Hauptversammlung 2021 zur Verfügung. Ebenso kann es bei der Solar Invest AG kostenlos angefordert werden.

Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schwäbisch Hall, 29. Juni 2021

Der Vorstand der Solar Invest AG

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