81 Fünf High-Tech und Holzbau Aktiengesellschaft: Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

81 Fünf High-Tech und Holzbau Aktiengesellschaft

Lüneburg

An die
Aktionärinnen und Aktionäre
der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 19.08.2021, um 12:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der 81fünf high-tech und holzbau AG, Altenbrücker Damm 6 in 21337 Lüneburg stattfindenden

ordentlichen 25. Hauptversammlung

der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung:

1)

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2)

Bericht des Vorstands

3)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands und Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2020

Die vorgenannten Unterlagen liegen von heute an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg) zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.

4)

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn setzt sich folgendermaßen zusammen:

Jahresgewinn 2020 EUR 122.377,94
./​. Einstellung in die gesetzliche Rücklage – EUR 6.118,90
Gewinnvortrag aus Vorjahr EUR 79.017,18
Bilanzgewinn zum 31.12.2020 EUR 195.276,22

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 195.276,22 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie (gezeichnetes Kapital 227.403),
insgesamt
EUR 22.740,30
Gewinnvortrag EUR 172.535,92
Bilanzgewinn EUR 195.276,22

Die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Ausschüttung einer Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie und einen entsprechend angepassten Betrag für die Ausschüttungssumme sowie den Gewinnvortrag vorsieht.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, voraussichtlich dann am 24. August 2021.

5)

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6)

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

7)

Beschlussfassung zur Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen:

„Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 (§ 18 Abs. 1 d. Satzung) beträgt jeweils EUR 3.000,-. Zusätzlich werden alle Auslagen und die auf die Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet bzw. von der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft getragen.“

8)

Sonstiges

9)

Aussprache

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung haben sich die Aktionäre schriftlich anzumelden. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Anmeldungen richten Sie bitte an die Gesellschaft: 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung, gem. § 21 Abs. 2 S. 2 der Satzung der Gesellschaft, allerdings nur in schriftlicher Form, durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die schriftlichen Stimmberechtigungsscheine für eine schriftliche Stimmrechtsübertragung müssen spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft vorliegen.

Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft an die Adresse der Gesellschaft (81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg) zu richten.

Der Gesellschaft ordnungsgemäß und bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übersandte und zugänglich gemachte Anträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter

http:/​/​www.81fuenf.de/​

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Lüneburg, den 30. Juni 2021

81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Thomas Elster
Vorstand

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