ORO VIVO AG: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

ORO VIVO AG

Hallbergmoos

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die USB Uhren – Schmuck – Borelli GmbH i.L. mit dem Sitz in Hallbergmoos als übertragende Gesellschaft auf die ORO VIVO AG mit dem Sitz in Hallbergmoos als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/​10 des Stammkapitals der USB Uhren – Schmuck – Borelli GmbH i.L. in der Hand der übernehmenden ORO VIVO AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2UmwG).

ORO VIVO AG
mit dem Sitz in Hallbergmoos

Der Vorstand

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