Traumhaus AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Traumhaus AG

Wiesbaden

ISIN: DE000A2NB7S2
WKN: A2NB7S

ISIN: DE000A3E5BF3
WKN: A3E5BF

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(Virtuelle Hauptversammlung)

am Dienstag, 24. August 2021, um 13.00 Uhr

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionären sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III. („Weitere Angaben und Hinweise“). Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das SATELLITE OFFICE FOP XIV GmbH & Co. KG, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Traumhaus AG, des Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Verwendung Bilanzgewinn

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.488.009,48 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie EUR 918.456,50
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 5.569.552,98

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Weiterhin haben die Aktionäre Otfried Sinner, MuM Industriebeteiligungen GmbH und PAX Investments GmbH Entwicklung & Beteiligung bereits im Vorfeld der Hauptversammlung für einen Teil der in ihrem Eigentum befindlichen Aktien vollumfänglich und unwiderruflich auf ihren Dividendenanspruch verzichtet. Dieser Verzicht ist im Gewinnverwendungsbeschluss enthalten. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Die Dividende soll ab dem 27. August 2021 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MUTH & Co. GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fulda, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

6.

Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder/​Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrats schlagen vor die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 3 auf 4 zu erhöhen und die Satzung der Gesellschaft in § 7 Abs.1 entsprechend zu ändern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende neue Fassung:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

7.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Für den Fall, dass die Hauptversammlung ihre Zustimmung zu Tagesordnungspunkt 6 erteilt, soll Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung gestellt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Derzeit wurden nur drei Mitglieder für den Aufsichtsrat gewählt. Es soll ein viertes Mitglied gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Michael Bussmann, Unternehmensberater bei der GCI Management Consulting GmbH, München, wohnhaft in München,

zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet, zu wählen.

Herr Michael Bussmann ist Mitglied folgender weiterer gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsratsmitglied der LEWO AG, Leipzig

Aufsichtsratsmitglied der Kurfürst siebente Verwaltungs-Aktiengesellschaft, Leipzig

8.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2021 und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2021 und entsprechende Änderung der Satzung

Entsprechend verbreiteter Praxis bei Aktiengesellschaften in Deutschland möchte die Traumhaus AG die aktienrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung für das Management der Traumhaus AG und die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Traumhaus AG schaffen, die auf eine Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes gerichtet sind. Zu diesem Zweck soll ein Aktienoptionsplan („Aktienoptionsplan 2021“) beschlossen werden, gemäß dem der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt werden soll, bis zu 250.000 Optionen an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an derzeitige und zukünftige Arbeitnehmer gegenwärtig oder zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Ermächtigung zur Implementierung eines Aktienoptionsplans 2021

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 23.08.2026 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 250.000 Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG; „Aktienoptionen 2021“) an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Traumhaus AG sowie an derzeitige und zukünftige Arbeitnehmer gegenwärtig oder zukünftig verbundener Unternehmen der Traumhaus AG i.S.d. § 15 ff. AktG (gemeinsam „Bezugsberechtigte“) auszugeben, die die Bezugsberechtigten nach Maßgabe der Optionsbedingungen berechtigen, neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Traumhaus AG zu erwerben. Soweit Aktienoptionen 2021 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden sollen, ist nur der Aufsichtsrat zur Ausgabe berechtigt.

Die Gewährung der Aktienoptionen 2021 erfolgt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

aa)

Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung der Aktienoptionen 2021

Die insgesamt bis zu 250.000 Aktienoptionen 2021 verteilen sich wie folgt auf die Bezugsberechtigten:

(i)

Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder des Vorstands der Traumhaus AG entfallen bis zu 100.000 Aktienoptionen 2021.

(ii)

Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitnehmer der Traumhaus AG und der gegenwärtig und zukünftig verbundener Unternehmen der Traumhaus AG entfallen bis zu 150.000 Aktienoptionen 2021.

bb)

Ausgabezeiträume (Erwerb der Aktienoptionen 2021), Ausgabetag

Aktienoptionen 2021 können den Bezugsberechtigten einmalig oder in mehreren Tranchen bis zum 23.08.2026 zum Erwerb angeboten werden, außer jeweils im Zeitraum von vier Wochen vor Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, Halbjahresfinanzberichts oder einer Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der vorläufigen Zahlen für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal- oder Halbjahr. „Ausgabetag“ ist der Tag, an dem den Bezugsberechtigten das Angebot zur Gewährung der Aktienoptionen 2021 zugeht, ungeachtet des Zeitpunkts der Annahme des Angebots. Das Angebot kann einen späteren Ausgabetag vorsehen.

cc)

Inhalt der Aktienoptionen 2021, Ausübungspreis, Erfüllung

Für jede Aktienoption 2021, die ein Bezugsberechtigter ausübt, ist er/​sie zum Bezug einer neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Traumhaus AG gegen Zahlung des „Ausübungspreises“ berechtigt. Der Ausübungspreis entspricht 100 % des Verkehrswertes der Aktien der Gesellschaft. Der Verkehrswert ergibt sich aus dem Mittelwert der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem bzw. Nachfolgekurs festgestellten Preise für die Aktie der Gesellschaft jeweils während der letzten dreißig Börsenhandelstage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch EUR 1,00. Falls eine Schlussaktion an einem der relevanten Handelstage nicht stattfindet oder ein Auktionspreis nicht festgestellt werden kann, ist der letzte im fortlaufenden Handel ermittelte Preis maßgeblich, vorausgesetzt es hat am betreffenden Tag ein fortlaufender Handel stattgefunden. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.

Die Aktienoptionen 2021 können aus dem neu zu schaffenden bedingten Kapital gemäß nachstehend lit. c) aus bestehendem oder zukünftigem genehmigten Kapital oder eigenen Aktien bedient werden. Alternativ kann dem Bezugsberechtigten bei Optionsausübung nach Wahl der Gesellschaft auch ein Barausgleich gewährt werden. In diesem Fall ist dem Bezugsberechtigten die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Mittelwert der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Preise für eine Aktie der Traumhaus AG an den 10 Börsenhandelstagen vor Ausübung der jeweiligen Aktienoption 2021 zu zahlen.

dd)

Laufzeit der Optionen

Die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2021 ausgegebenen Optionen können nur innerhalb von sechs Jahren nach ihrer erstmaligen Ausübungsmöglichkeit ausgeübt werden.

ee)

Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübung

Der Bezugsberechtigte kann die Aktienoptionen 2021 ausüben, sobald mindestens vier Jahre seit dem Tag ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).

ff)

Erfolgsziel(e)

Die Ausübung der Aktienoptionen 2021 steht unter der Voraussetzung, dass der Kurs der Traumhaus Aktie im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem seit dem Ausgabetag um mindestens 20 % gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist, berechnet auf Basis des Mittelwerts der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Preise für eine Aktie der Traumhaus AG an den 10 Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Jahresende.

gg)

Ausübungszeiträume

Zur Vermeidung von lnsiderverstößen dürfen Aktienoptionen auch nach Ablauf der Wartezeit und unbeschadet der Beachtung des Erfolgsziels jeweils im Zeitraum von 30 Kalendertagen vor Bekanntgabe der Unternehmenszahlen, d.h. vor Veröffentlichung des Jahresabschlusses bzw. etwaiger Quartals- oder Zwischenfinanzberichte nicht ausgeübt werden. Im Übrigen sind die Einschränkungen zu beachten, die aus den allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Wertpapierhandelsgesetz und der Marktmissbrauchsverordnung, folgen.

hh)

Verfall der Optionen („Vesting Period“)

Es sollen Regelungen zum Verfall von Bezugsrechten vorgesehen werden.

ii)

Übertragbarkeit

Die Aktienoptionen 2021 können – mit Ausnahme des Erbfalls – nicht übertragen, verpfändet oder sonst belastet werden.

jj)

Steuern

Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung der Aktienoptionen 2021 etwaig anfallenden Steuern, insbesondere Einkommensteuer (Lohnsteuer), Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, hat der Bezugsberechtigte selbst zu tragen.

kk)

Weitere Ausgestaltung (Ermächtigung)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten zur Ausgestaltung des Aktienoptionsplans 2021 zu bestimmen. Sofern der Vorstand selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat allein ermächtigt.

Hierzu gehören insbesondere, ohne abschließend zu sein:

Festlegung der Anzahl der Aktienoptionen 2021, die einem einzelnen Bezugsberechtigten oder einer Gruppe von Bezugsberechtigten gewährt werden.

die Dividendenberechtigung der auszugebenden Aktien.

Bedingungen für eine Unverfallbarkeit der Aktienoptionen 2021 (z.B. bei einvernehmlicher Beendigung der Anstellung von Bezugsberechtigten).

Voraussetzungen und Bedingungen für weitere Verfallsgründe und Ausnahmen von Verfallsgründen.

Anpassungen des Umtauschverhältnisses im Falle von Kapitalmaßnahmen, Verschmelzungen oder ähnlichen Transaktionen der Gesellschaft (Verwässerungsschutz).

Die Begrenzung der Verkaufsmöglichkeiten der jeweiligen Bezugsberechtigten, einschließlich einer Pflicht zu einem koordinierten Verkauf.

ll)

Berichtspflicht des Vorstands

Der Vorstand wird über die Ausnutzung des Aktienoptionsplans 2021 und die den Bezugsberechtigten in diesem Rahmen gewährten Aktienoptionen 2021 für jedes Geschäftsjahr nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften jeweils im Anhang zum Jahresabschluss oder im Lagebericht berichten (§ 285 Nr. 9a HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB, § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG).

b)

Bedingtes Kapital 2021/​I

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 250.000,00 durch Ausgabe von bis zu 250.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/​I). Das Bedingte Kapital 2021/​I dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2021 gemäß TOP 8 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2021 gemäß TOP 8 lit. a) cc) als Ausübungspreis festgelegt worden ist; § 9 Abs. 1 AktG bleibet unberührt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Soweit der Vorstand selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat allein ermächtigt.

c)

Änderung der Satzung

In der Satzung wird folgender § 4 Abs. 8 neu eingefügt:

„8. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 250.000,00 durch Ausgabe von bis zu 250.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/​I). Das Bedingte Kapital 2021/​I dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2021 gemäß TOP 8 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2021 gemäß TOP 8 lit. a) cc) als Ausübungspreis festgelegt worden ist; § 9 Abs. 1 AktG bleibet unberührt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Soweit der Vorstand selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat allein ermächtigt.“

d)

Ermächtigung zur Änderung der Fassung der Satzung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2021/​I zu ändern. Entsprechendes gilt sofern und soweit das Bedingte Kapital 2021/​I vor Ablauf der Laufzeit der Ermächtigung nicht für die Ausgabe von Aktienoptionen 2021 ausgenutzt wird sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2021/​I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung der Optionen.

9.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

§ 5 Abs. (2) der Satzung wird um den Satz 3 ergänzt.

„Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, ergänzen oder ändern.“

§ 19 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst.

„1.

Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns.

2.

Aktionäre können, soweit gesetzlich zulässig, teilweise oder vollständig auf ihr Gewinnbezugsrecht verzichten.

3.

Die Hauptversammlung kann mit einer Mehrheit von ¾ der bei Beschlussfassung anwesenden Stimmen eine unabhängig von der Beteiligung an der Gesellschaft inkongruente Gewinnausschüttung an die Aktionäre beschließen.“

II. Berichte an die Hauptversammlung

Berichte des Vorstandes an die Hauptversammlung
zu Tagesordnungspunkt 8 (Bedingtes Kapital 2021/​I)

Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 um die Ermächtigung zur Implementierung eines Aktienoptionsprogrammes. Der Gesellschaft soll auf diese Weise – entsprechend verbreiteter Praxis bei Aktiengesellschaften in Deutschland – ermöglicht werden, die aktienrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung für das Management der Traumhaus AG und die gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitnehmer ihrer Tochtergesellschaften zu schaffen, die auf eine Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes gerichtet sind. Das Aktienoptionsprogramm 2021 ist auf die Ausgabe von maximal 250.000 Optionen (eine Option berechtigt zum Bezug einer Aktie) an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Traumhaus AG sowie an gegenwärtige und zukünftige Arbeitnehmer der Traumhaus AG und der gegenwärtiger oder zukünftig verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 ff. AktG (gemeinsam „Bezugsberechtigte“) beschränkt. Das Volumen beträgt somit rund 5 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität zu bieten, können die Aktienoptionen 2021 aus dem neu zu schaffenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder zukünftigem genehmigten Kapital oder eigenen Aktien bedient werden. Alternativ kann dem Bezugsberechtigten bei Optionsausübung nach Wahl der Gesellschaft auch ein Barausgleich gewährt werden. Vorstand und Aufsichtsrat verfolgen mit dem Aktienoptionsprogramm das Ziel, durch eine teilweise aktienbasierte Vergütung des Managements sowie der Arbeitnehmer gegenwärtiger oder zukünftig verbundener Unternehmen, diese Personen stärker am Unternehmenserfolg zu beteiligen und deren Identifizierung mit dem Unternehmen zu fördern. Dies trägt auch zu einer Wertsteigerung des Unternehmens und damit auch der Beteiligung der Aktionäre bei und liegt somit im Interesse aller Beteiligten.

III. Weitere Angaben und Hinweise

1.1

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die Hauptversammlung der Gesellschaft am Dienstag, den 24. August 2021, um 13.00 Uhr (MESZ) nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am Dienstag, den 24. August 2021, um 13.00 Uhr (MESZ) live über das Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

im dort zugänglichen passwortgeschützten HV-Portal („HV-Portal“) in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich durch Briefwahl oder elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

1.2

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und muss der Gesellschaft mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 17. August 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugehen:

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv@gfei.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung, also den 3. August 2021, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Er muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse ebenfalls mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 17. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens am 17. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

1.3

Details zum HV-Portal

Ab dem 3. August 2021, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Über dieses HV-Portal können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen, in den nachfolgenden Abschnitten näher beschriebenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben oder elektronisch Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Für die Nutzung des HV-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die individualisierten Zugangskarte mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes zugesandt.

1.4

Verfahren für die Stimmabgabe

1.4.1 Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl ist über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​
möglich. Diese Möglichkeit der Stimmrechtsausübung im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 24. August 2021 zur Verfügung.
Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld den Aktionären mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl bedienen.
1.4.2 Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post, Telefax oder E-Mail bis zum 23. August 2021, 18:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv@gfei.de
Die Möglichkeit der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises einer Vollmacht durch Übermittlung per E-Mail an
traumhaus-hv@gfei.de
steht darüber hinaus auch noch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Peron bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.
1.4.3 Stimmrechtsvertretung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können für die Ausübung des Stimmrechts auch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben). Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann per Post, Telefax oder E-Mail bis zum 23. August 2021, 18:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv@gfei.de
Zudem können Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​
erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 24. August 2021 zur Verfügung.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Er nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
1.5

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 24. August 2021 ab 13:00 Uhr (MESZ) live über das Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton verfolgen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe oben) werden den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals zugesandt.

1.6

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an die folgende Adresse zu richten:

Traumhaus AG
Borsigstraße 20
65205 Wiesbaden
E-Mail: info@traumhaus-familie.de
Fax: +49 (0) 6122 58653-53

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis 30. Juli (24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

1.7

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 9. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv@gfei.de

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

1.8

Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen (1) Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die rechtzeitig gestellten Fragen beantwortet.

Fragen sind gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz bis spätestens einen (1) Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum 22. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an die nachstehend genannte E-Mail einzureichen

traumhaus-hv-fragen@gfei.de

Nach dem 22. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), und auch während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

1.9

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 24. August 2021 gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz per E-Mail über die E-Mail-Adresse

traumhaus-hv-widerspruch@gfei.de

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer angegeben werden.

1.10

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

die zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.

1.11

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG

Unterlagen gemäß § 125 AktG bitten wir, unter folgender Adresse anzufordern:

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv@gfei.de

1.12

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.753.971 und ist eingeteilt in 4.753.971 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 4.753.971 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 4.753.971.

1.13

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

 

Wiesbaden, im Juli 2021

Traumhaus AG

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.