Piper Deutschland AG: Ordentliche Hauptversammlung

Piper Deutschland AG

Calden

– ISIN DE0006924202 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer 692 420 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der

am Dienstag, dem 24. August 2021, um 12.00 Uhr

im Gebäude der Gesellschaft am Flughafen Kassel-Calden
in 34379 Calden, Fieseler-Storch-Str. 10,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/​2020, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019/​2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft bereits gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019/​2020 in Höhe von EUR 1.218.852,55 (bestehend aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss) wie folgt zu verwenden:

(1)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 1.100.000 dividendenberechtigten Stückaktien: EUR 330.000,00;

(2)

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe des Restbetrages von EUR 888.852,55.

3.

Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der zwei weiteren Mitglieder richtet sich nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 24. August 2021 endet die Amtszeit aller von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, d.h. über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/​25, da das laufende Geschäftsjahr 2020/​2021 nicht mitgerechnet wird (§ 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft), folgende Aktionärsvertreter zu wählen:

Frau Professorin Dr. Alexandra Coenenberg, Steuerberaterin, Baierbrunn

Herrn Peter Nagel, Diplom-Kaufmann, Grothusenkoog

Herrn Thomas Hechtfischer, Rechtsanwalt, Bochum

Herrn Burkhard Schlichte, Diplom-Kaufmann, Fulda

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GBZ Revisions und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​2021 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens am 17.08.2021) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen. Für den Berechtigungsnachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung (also auf den Beginn des 03.08.2021) zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Piper Deutschland AG
c/​o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 136 26351
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com

Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform; für die Erteilung von Vollmachten und deren Widerruf an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen kann hiervon Abweichendes vorgesehen sein, wobei wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.860.000 und ist eingeteilt in 1.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 2,60. Von den von der Gesellschaft insgesamt ausgegebenen 1.100.000 Stückaktien sind 1.100.000 Aktien stimmberechtigt.

Anträge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft ausschließlich per Post unter folgender Anschrift zu übersenden:

Piper Deutschland AG
Fieseler-Storch-Str. 10
34379 Calden

Unterlageneinsicht

Der Jahresabschluss zum 30. September 2020, der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/​2020 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Die Gesundheit von allen Aktionärinnen und Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie weiteren Teilnehmern an der Hauptversammlung hat für uns höchste Priorität. Daher werden organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos getroffen. So wurde etwa ein Hygienekonzept aufgestellt und entsprechende Räumlichkeiten am Veranstaltungsort organisiert, um die Einhaltung des Mindestabstandes zu ermöglichen.

Um die Zahl der Teilnehmer möglichst gering zu halten, werden wir je Aktionärin oder Aktionär oder je Depot, sofern Aktionäre Aktien in mehreren Depots halten, nur eine Eintrittskarte ausstellen. Aktionäre, die für mehrere Depots mehrere Eintrittskarten erhalten, bitten wir dennoch, ihre Rechte einheitlich persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wahrzunehmen. Außerdem bitten wir Aktionärinnen und Aktionäre, welche sich in den letzten 14 Tagen vor dem Termin der ordentlichen Hauptversammlung in einem der jeweils aktuell vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen „Virusvariantengebiete“ oder „Hochinzidenzgebiete“ aufgehalten haben, nach Möglichkeit von der Stimmrechtsvertretung durch einen Bevollmächtigen Gebrauch zu machen.

Im Einlassbereich und während der Veranstaltung, soweit sich die Teilnehmer nicht an ihrem Sitzplatz befinden oder für den Fall eines Wortbeitrages, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (medizinische Maske) vorgesehen. Dies entfällt bei Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Befreiung von der Maskenpflicht.

Vor dem Hintergrund der nicht vorhersehbaren Entwicklungen der Covid-19-Pandemie sowie der diesbezüglichen gesetzlichen oder behördlichen Regelungen behalten wir uns, auch kurzfristige, Änderungen der Sicherheitsvorkehrungen und besonderen Teilnahmebedingungen vor. Sofern solche erforderlich werden sollten, werden wir darüber unverzüglich auf unserer Homepage und durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger informieren.

 

Calden, im Juli 2021

DER VORSTAND

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