Südzucker AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2, Satz 3, Abs. 4 UmwG

Südzucker AG

Mannheim

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2, Satz 3, Abs. 4 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Südzucker Reise-Service GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 9250 (die „SRS GmbH“), als übertragenden Rechtsträger gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Südzucker AG mit Sitz in Mannheim, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 42 (die „SZ AG“), als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der SRS GmbH und der SZ AG wurde am 20. Juli 2021 beurkundet. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister des Sitzes der SZ AG eingereicht.

Da das Stammkapital der SRS GmbH als dem übertragenden Rechtsträger vollständig von der SZ AG als dem übernehmenden Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der SZ AG als übernehmender Rechtsträger über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der SRS GmbH (§ 62 Abs. 4 UmwG) sowie keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Alt. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG).

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es entgegen § 62 Abs. 1 UmwG zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrags eines zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung der SZ AG, wenn Aktionäre der SZ AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der SZ AG knüpft das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital der SZ AG (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Einberufungsverlangen sind bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu richten an:

Südzucker AG
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Fax: +49 621 421-425

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsicht durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen der SZ AG ausgelegt:

1.

der Verschmelzungsvertrag zwischen der SRS GmbH und der SZ AG;

2.

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der SZ AG für die Geschäftsjahre 2018/​19, 2019/​20 und 2020/​21;

3.

die Jahresabschlüsse der SRS GmbH für die Geschäftsjahre 2018/​19, 2019/​20 und 2020/​21.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der SZ AG kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Mannheim, im Juli 2021

Südzucker AG

Der Vorstand

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