Hof am Weiher AG: Einladung zur Hauptversammlung 2021

Hof am Weiher AG

Albessen

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2021

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 28. August 2021 um 14.00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher Aktiengesellschaft mit Sitz in Albessen ein. Der Veranstaltungsort ist die Turnhalle Konken in der Schulstr. 4, 66871 Konken, unter Berücksichtigung der dann geltenden Corona-Sicherheitsregularien.

Nachfolgend werden die Tagesordnung und am Ende die Teilnahmebedingungen mitgeteilt.

I. Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2021

Einlass und Registrierung: 13.00 Uhr

Beginn der Versammlung: 14.00 Uhr

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Hof am Weiher AG (Manfred Nafziger)

2.

Bericht des Aufsichtsrates der Hof am Weiher AG zum Geschäftsjahr 2020 (Manfred Nafziger)

3.

Bestimmen eines Wahlleiters und eines Beigeordneten für die Stimmauszählung (Manfred Nafziger) (Abstimmung per Handzeichen)

4.

Bericht des Vorstands der Hof am Weiher AG zum Jahresabschluss 2020 und zum laufenden Geschäftsjahr 2021 (Kornelius Burgdörfer-Bensel und Lukas Bensel)

5.

Bericht der Geschäftsleitung der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH zum Jahresabschluss 2020 (100%ige Tochtergesellschaft der Hof am Weiher AG) und zum laufenden Geschäftsjahr 2021 (Kornelius Burgdörfer-Bensel, kaufm. Leiter; Annette Bensel, Hauptgeschäftsführerin; Eva Bensel, Geschäftsleitung Strategie und Kommunikation; Stefan Müller-Schwartz, Geschäftsleitung Logistik)

6.

Abstimmungen (schriftlich/​geheim) über die

1.

Entlastung des Vorstands der Hof am Weiher AG für das Geschäftsjahr 2020 durch die Aktionäre

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

2.

Entlastung des Aufsichtsrates der Hof am Weiher AG für das Geschäftsjahr 2020 durch die Aktionäre

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Erste Pause um ca. 16.00 Uhr (ca. 30 min.)
7.

Erläuterungen zur Erweiterung des Aufsichtsrates (Kornelius Burgdörfer-Bensel)

7.1

Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung

Im Hinblick auf § 95 AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft einen Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens drei Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend durch drei teilbar sein muss. Derzeit legen § 10 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft fest, dass der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht. Dies soll geändert und die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf fünf erhöht werden. Außerdem sollen diese Bestimmungen redaktionell angepasst werden.

Beschlussvorschlag:

Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

§ 10 Abs. 1 und 2 der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von den Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt werden. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes.

2.

Die Aufsichtsräte werden höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

7.2

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Bislang besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen.

Im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 7.1 dieser Hauptversammlung, welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder vorsieht, sind zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

Die beiden neuen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7.1 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt werden. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit § 95 Satz 3 AktG.

Beschlussvorschlag:

Dies vorausgeschickt, schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat vor, die nachfolgend unter a) und b) genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die nachfolgend unter a) und b) genannten Personen werden mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7.1 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt.

Die Bestellung der nachfolgend unter a) und b) vorgeschlagenen Personen erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt – entsprechend der laufenden Amtszeit des alten Aufsichtsrates.

a)

Herr Johannes Dörr, geb. 19.04.1990 in Saarbrücken, Landwirt/​Agrar-Ingenieur, Wackenberger Hof 1, 66571 Wiesbach

b)

Herr Thomas Belzer, geb. 25.01.1956 in Petersberg, Sparkassenbetriebswirt, Am Dreiherrenstein 3, 66989 Petersberg

8.

Erläuterungen und Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie über eine entsprechende Änderung von § 4 der Satzung (KBB)

Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen die erneute Schaffung eines Genehmigten Kapitals. Damit soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 1. September 2026 durch die Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, höchstens jedoch um 398.000,00 Euro.

Beschlussvorschlag:

Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, wie folgt zu beschließen und zugleich § 4 der Satzung um folgenden Text zu ergänzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. September 2026 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 398.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.

Zweite Pause um ca. 17.15 Uhr (ca. 10 min.)
9.

Eckpunkte der angestrebten Unternehmensstrategie „ Solidarische Lebensmittelwirtschaft “ (Eva Bensel, Kornelius Burgdörfer-Bensel)

10.

Aussprache, Diskussion

11.

Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse aus den Punkten 6, 7 und 8 (Wahlleiter)

12.

Vorschläge, Wünsche, Anregungen, Verschiedenes (Manfred Nafziger)

13.

Abschlussworte des Aufsichtsratsvorsitzenden der Hof am Weiher AG (Manfred Nafziger)

Ende: ca. 19.00 Uhr

Anträge zur Tagesordnung und Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen können bis 13.08.2021 eingereicht werden an: Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind berechtigt:

Die Namensaktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 797.850 und damit ebenso viele Stimmrechte. Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, der zusammengefasste Lagebericht für die Hof am Weiher Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus, ebenso der Jahresabschluss der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Kopie dieser Vorlagen zur Verfügung gestellt.

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Diese sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Hof am Weiher AG
Burgweg 1
66871 Albessen
Telefax-Nr. 06384 7198
E-Mail-Adresse: geschaeftsfuehrung@hof-am-weiher.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 13. August 2021, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären, die fristgerecht bei uns eingehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Unternehmensleitung unverzüglich nach ihrem Eingang allen Aktionären zugänglich gemacht.

III. Datenschutzrechtliche Informationen

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

Hof am Weiher AG
Burgweg 1
66871 Albessen
Telefax: 06384 7198
E-Mail: geschaeftsfuehrung@hof-am-weiher.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) Datenschutz-Grundverordnung. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). In Bezug auf eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen in Abschnitt II. 4. a) und b) verwiesen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Art. 15 ff. DS-GVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) verlangen. Diese Rechte können von den Aktionären und Aktionärsvertretern unentgeltlich unter den vorstehend in diesem Abschnitt II. 8. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter der Internet-Adresse

www.hof-am-weiher.de

unter dem Link „Kontakt /​ Datenschutzerklärung“.

 

Albessen, den 21.07.2021

Hof am Weiher Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Kornelius Burgdörfer-Bensel und Lukas Bensel

TAGS:
Comments are closed.