NCTE AG: Ordentliche Hauptversammlung

NCTE AG

Oberhaching

Der Vorstand der NCTE AG lädt die Aktionäre hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am

Mittwoch, den 15. September 2021, um 14:00 Uhr (MESZ)

in das

Hotel Holiday Inn München – Leuchtenbergring
Besprechungsraum „Kiefer 1 + 2“
Leuchtenbergring 20, 81677 München,

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der NCTE AG für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus. Jedem Aktionär kann auf Verlangen eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen übersandt werden.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, Frau Verena Graf und Herrn Dr. Jürgen Uebbing, für ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Günter Pröpster, Herrn Ziyad Omar und Herrn Michael Dams, für ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Wahl der WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, 81671 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, 81671 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet haben (Ziffer 15 der Satzung). Sie haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 8. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Bei der Ausübung des Stimmrechts können sich Aktionäre auch durch einen oder mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Gemäß Ziffer 16.2 der Satzung sind Stimmrechtsvollmachten in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten schriftlich oder durch E-Mail genügt dem Formerfordernis.

Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:

NCTE AG
Raiffeisenallee 3
82041 Oberhaching
E-Mail: juergen.uebbing@ncte.de

Hinweise zum Datenschutz

Die NCTE AG verarbeitet als Verantwortlicher unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften folgende personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter: Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Teilnahme an der Hauptversammlung, Abstimmungsverhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG. Die Aktien der NCTE AG sind Inhaberaktien. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre gesetzlich zwingend erforderlich.

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus organisatorischen Gründen für die Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, ist Rechtsgrundlage hierfür das berechtigte Interesse der NCTE AG gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) der DSGVO.

Soweit die NCTE AG für Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung mit beauftragten Dienstleistern zusammenarbeitet, verarbeiten diese die ihnen übermittelten personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der NCTE AG und nur soweit dies für die Ausführung der übertragenen Aufgabe erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter haben und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.

Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die weitere Aufbewahrung der personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig ist, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs– oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter stellen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen hat jede betroffene Person das Recht, von der NCTE AG Auskunft über die von ihr verarbeiteten, sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übertragung dieser personenbezogenen Daten auf einen Dritten zu verlangen. Jeder betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Soweit Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) der DSGVO ist, steht jeder betroffenen Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.

Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten durch die NCTE AG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ncte.com/​datenschutz/​

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der externe Datenschutzbeauftragte der NCTE AG, die Graf Consultings GmbH, unter Karwendelstr. 7, 86949 Windach, Tel: +49 8193-950163, E-Mail: datenschutz@gc-gmbh.com erreicht werden.

Schutzvorkehrungen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie

Um das Risiko einer Infektion von Teilnehmern der Hauptversammlung mit dem Corona-Virus zu minimieren wird die Hauptversammlung unter besonderen hierauf ausgerichteten räumlichen Bedingungen stattfinden. Während der Durchführung der Hauptversammlung sind alle Teilnehmer insbesondere aufgefordert, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander sowie die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

 

Oberhaching, im August 2021

NCTE AG

Der Vorstand

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