Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft: Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung

Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft

Grimma

Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 685 720

Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit wird die 30. ordentliche Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG als virtuelle Hauptversammlung, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Generalstimmrechtsvertreterin der Verwaltung der Gesellschaft)

für Donnerstag, den 26. August 2021 um 11:00 Uhr

in die Geschäftsräume der ADK Medienagentur & Veranstaltungstechnik,
Gorkistraße 38 in 04347 Leipzig,

einberufen.

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen COVID-19-Pandemie sowie der bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren für jedermann wird die diesjährige Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG als virtuelle Veranstaltung einberufen und im Internet vollständig live übertragen. Auf die Anwesenheit des Aktionariats zu dieser Hauptversammlung muss ausnahmsweise und vorsorglich zum Schutze aller verzichtet werden.

Tagesordnung:

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss in seiner Sitzung am 21.06.2021 bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorständen Mathias Möbius und Jan Kalbitz für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.“

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

„Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2021 Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kaufmann Niels Bahr von der Wirtschaftsprüfgesellschaft/​Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH &. Co KG aus Leipzig zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.“

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) vom 27.03.2020 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die 30. ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere durch einfache Briefwahl (postalisch) bzw. via elektronischer Kommunikation (E-Mail, Tele-Fax) oder durch schriftliche Bevollmächtigung einer durch die Verwaltung der Gesellschaft benannten Generalstimmrechtsvertreterin abgeben.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder des Vorstandes, eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars, der Generalstimmrechtsvertreterin der Verwaltung der Gesellschaft und unverzichtbaren Technik- und Organisations-Personals (Back-Office) für die Durchführung in den Geschäftsräumen der ADK Medienagentur & Veranstaltungstechnik, Gorkistraße 38 in 04347 Leipzig, statt.

Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.

Die Durchführung der 30. ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des „COVID-19-Gesetzes“ vom 27.03.2020 führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

Als virtuelle Hauptversammlung wird der Ablauf vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird durch einfache (Post) bzw. elektronische Briefwahl (E-Mail, Tele-Fax) oder Vollmachtserteilung an eine Generalstimmrechtsvertreterin der Verwaltung der Gesellschaft ermöglicht.

Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der postalischen oder elektronischen Kommunikation eingeräumt (E-Mail, Tele-Fax).

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation (E-Mail, Tele-Fax) Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Gemäß § 22 Abs. (1) der Gesellschaftssatzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Da die Aktionäre in diesem Jahr nicht persönlich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können sie bei der Ausübung ihres Stimmrechtes nur die einfache (Post) bzw. elektronische Briefwahl (E-Mail, Tele-Fax) vollziehen oder eine von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin bevollmächtigen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. (3) S. 2 AktG und § 23 Abs. (2) S. 2 der Gesellschaftssatzung und § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend der Schriftform.

Zudem muss die von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin im Besitz der Weisungen des Aktionärs zur Stimmrechtsausübung zu allen Tagesordnungspunkten – komplex oder einzeln – sein.

Die von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen zur Stimmrechtsausübung aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Die von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin nimmt keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Widerruf oder die Änderung des Abstimmungsvotums für einzelne Beschlusspunkte können der von der Verwaltung benannten Generalstimmrechtsbevollmächtigten – bis zum Beginn der Abstimmungen auch während der Live-Übertragung der Hauptversammlung auf der Homepage im Internet – unter der E-Mail

Vollmacht@obstland.de

zugesendet werden

Neben der Bevollmächtigung der von der Verwaltung der Gesellschaft benannten Generalstimmrechtsvertreterin können die Aktionäre auch von der Möglichkeit der einfachen oder elektronischen Briefwahl via Post, E-Mail oder Tele-Fax Gebrauch machen.

Für die Stimmrechtsübertragung oder die Briefwahl sind die entsprechenden Formulare – gemeinsam mit dem Anmeldebogen zur (virtuellen) Hauptversammlung – nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eintreffend – einzureichen.

Interaktive Wortmeldungen, Fragen und Antragstellungen am Tage der Hauptversammlung sind im Rahmen der virtuellen Durchführung nicht möglich.

Das Recht des Widerspruchs zu Protokoll ist davon unbenommen und kann unter der Voraussetzung der fristgemäßen Anmeldung der Teilnahme – durch ausgeübte Briefwahl oder erteilte Vollmacht an die Generalstimmrechtsvertreterin – während des Verlaufs der Hauptversammlung unter der Mailadresse

Notar@obstland.de

geltend gemacht werden. Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse des Aktionärs und die Aktionärsnummer angegeben werden.

Fragen zu ausschließlich gesellschaftsrelevanten Themen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eintreffend (23.08.2021/​24:00 Uhr (MESZ)) auf dem Wege der elektronischen Kommunikation (fernschriftlich) via E-Mail an

Hauptversammlung@obstland.de

oder via Tele-Fax an 034386-95 126 oder (schriftlich) via Post an untenstehende Adresse zu stellen und abweichend von § 131 AktG vom Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen zuzulassen und zu beantworten. Mit der bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse des Aktionärs und die Aktionärsnummer angegeben werden.

Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.

Die Anträge sind zu richten an:

via Post: Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48
04668 Grimma-Dürrweitzschen
via Tele-Fax: 034386 – 95126
via E-Mail: Hauptversammlung@obstland.de

Die Teilnahme der form- und fristgemäß angemeldeten/​aller im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre an der (virtuellen) Hauptversammlung ist über eine Internet-Plattform möglich.

Dazu wird der vollständige Verlauf der Hauptversammlung mit den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat, den Beschlussfassungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und den Ergebnissen der Stimmenauszählung auf dem Wege der elektronischen Kommunikation (Live-Sendung/​Streaming ins Internet) übertragen.

Die Plattform, das Benutzerpasswort und der entsprechende persönliche Zugangscode werden den Aktionären mit einem Aktionärsbrief übermittelt.

 

Grimma-Dürrweitzschen, den 04.08.2021


Für den Aufsichtsrat der Obstland Dürrweitzschen AG:

Heiner Hellfritzsch
Aufsichtsratsvorsitzender

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