Software Aktiengesellschaft: Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die damit verbundene Satzungsänderung

Software Aktiengesellschaft

Darmstadt

WKN: A2GS40 /​ ISIN: DE 000A2GS401

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die damit verbundene Satzungsänderung

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Software Aktiengesellschaft vom 12. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 11. Mai 2026 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 14.800.000 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlusses auszuschließen. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 7.400.000 EUR (entsprechend 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Wegen den näheren Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat, der im Rahmen der Einladung der Hauptversammlung vom 26. März 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die damit verbundene Satzungsänderung) veröffentlicht worden ist und auf die beim Handelsregister eingereichte notarielle Sitzungsniederschrift verwiesen.

Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 24. Juni 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt (HRB 1562) eingetragen.

Darmstadt, im Juni 2021

Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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