Small & Mid Cap Investmentbank AG: Gesellschaftsbekanntmachungen Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA zum Erwerb von bis zu Stück 10.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 7,52 Euro je Aktie

Small & Mid Cap Investmentbank AG

München

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot

der Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7, 80333 München, Deutschland
(Amtsgericht München, HRB 193714)

an die Aktionäre der

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin, Deutschland

zum Erwerb von bis zu
Stück 10.000 auf den
Namen lautende Stückaktien
(ISIN DE0007220782 /​WKN 722078)

der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 168182 B)

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 7,52 Euro je Aktie

Disclaimer:

Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933
(in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/​oder Japan
und kann von diesen nicht angenommen werden.

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses
freiwillige öffentliche Kaufangebot keine Anwendung.

1. Präambel

Die Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (nachfolgend auch „BELLEVUE INVESTMENTS“)
mit Sitz in Berlin ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter
HRB 168182 B eingetragene Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts. Ihr im
Handelsregister eingetragenes Grundkapital in Höhe von 12.662.038,00 Euro gliedert
sich in 12.662.038 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennwert. Die Aktien der
BELLEVUE INVESTMENTS sind derzeit an keiner deutschen Wertpapierbörse in den Handel
einbezogen.

Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von bis zu Stück 10.000
der vorgehend beschriebenen Aktien der BELLEVUE INVESTMENTS mit der ISIN DE0007220782
und WKN 722078 (im Folgenden auch die „BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien“) durch die Small
& Mid Cap Investmentbank AG mit Sitz in München (nachfolgend auch „SMC“).

Dieses Angebot erfolgt im Namen der SMC aber im Auftrag eines Kunden der SMC.

Die Small & Mid Cap Investmentbank AG erteilt den Inhabern von BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das
Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Anteilseigner wäre.

Die Aktien der oben genannten Gesellschaft sind nicht börsennotiert. Ein Handel an
öffentlich-rechtlichen Börsen findet nicht statt.

Uns ist kein anderes Kaufangebot Dritter bekannt, mit dem man den Angebotspreis dieses
Angebots vergleichen könnte.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Aktie außerbörslich, beispielsweise in einem
unregulierten Telefonverkehr gehandelt wird. Nach unseren Informationen wird die Aktie
derzeit außerbörslich gehandelt.

2. Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind insgesamt bis zu Stück 10.000 der nennbetragslosen Stückaktien
der BELLEVUE INVESTMENTS AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je
1,00 Euro je Aktie, die unter der ISIN DE0007220782 und WKN 722078 bei der Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main girosammelverwahrt sind.

3. Angebot

Die SMC bietet allen Inhabern von BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien, die Gegenstand des
Angebots sind, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots, insbesondere aber nicht
ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.5 an,
die BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber
von Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

4. Kaufpreis

Der Kaufpreis je BELLEVUE INVESTMENTS-Aktie beträgt 7,52 EUR (in Worten: sieben Euro
zweiundfünfzig Eurocent) (Stückpreis).

Der angebotene Kaufpreis für die BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien kann über oder unter
dem Preis anderer Erwerbsangebote liegen. Die dieses Angebot annehmenden Aktionäre
haben in diesem Zusammenhang nach Erhalt des Kaufpreises keinen Anspruch auf Anpassung
des Kaufpreises, auf Ausgleich oder ein Zurückbehaltungsrecht.

5. Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger unter
http:/​/​www.bundesanzeiger.de am 12. August 2021 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung
der Annahmefrist, am 24. August 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit München).

Die SMC behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung
der Annahmefrist wird die SMC unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung
im Bundesanzeiger unter http:/​/​www.bundesanzeiger.de bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung
der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen
für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

6. Bedingungen

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen BELLEVUE
INVESTMENTS-Aktien. Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen BELLEVUE
INVESTMENTS-Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt
gemäß Ziffer 7.5. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG behält sich ein Rücktrittsrecht
vor und den annehmenden Aktionären steht ein Rücktrittsrecht zu nach Maßgabe von Ziffer
7.7. Das Angebot sowie die unter dem Angebot zustande gekommenen Verträge unterliegen
ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts
und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung.

7. Durchführung des Angebots

7.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist
annehmen. Die Annahme kann nur durch schriftliche Annahmeerklärung gegenüber einem
depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines
depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens
(nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien oder einen
Teil ihrer BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien annehmen wollen, müssen zur Annahme des Angebots

scrollen
a)

die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)

die BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien (ISIN DE0007220782 /​ WKN 722078), für welche die Annahme
des Erwerbsangebotes erklärt werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem
Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass diese BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der
im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien des
jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden
können.

Die Annahme des Erwerbsangebots wird nur wirksam, wenn bis spätestens zum Ablauf der
Annahmefrist (Ziffer 5), also bis 24. August 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit München), die
Annahmeerklärung gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt und die
Einbuchung des Sperrvermerks bewirkt ist.

Annahmeerklärungen, die bei dem depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist
oder falsch oder unvollständig eingehen oder zu denen der Sperrvermerk nicht fristgerecht
eingetragen wurde, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den Aktieninhaber
nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Die SMC ist nicht verpflichtet, Aktieninhaber
über Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haftet nicht,
falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

7.2 Weitere Erklärungen der Aktieninhaber bei Annahme des Angebots

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber
ihr depotführendes Institut an und ermächtigen dieses, die in der Annahmeerklärung
bezeichneten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch
die BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt
haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber
mit der Annahme des Angebots ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen
zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,
insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien unter
Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer
7.5) auf die SMC herbeizuführen.

Mit der Annahme des Angebots erklären die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber,
dass die eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen
und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Ermächtigungen,
Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung
dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

7.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden
Institute

scrollen
a)

spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist
voraussichtlich am 25. August 2021) bis 17:00 Uhr der SMC zur Feststellung einer etwaigen
Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen
Annahme die Anzahl der BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber
dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und
für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b)

zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien gemäß
vorstehend lit. a) der SMC mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Small & Mid Cap Investmentbank AG die Gegenleistung überweisen soll; und

c)

die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
mit der ISIN DE0007220782 und WKN 722078, für welche fristgerecht die Annahme des
Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde,
unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des
Angebots (vgl. Ziffer 7.5) auf das Depot Nummer 214000 der Small & Mid Cap Investmentbank
AG bei Bankhaus Gebr. Martin AG, BIC MARBDE6G, KV-Nummer: 6041, (mit der Valuta t+2)
übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien,
die kumulativ vorliegen müssen, sind:

(1)

der Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5),

(2)

die Bestätigung der Annahme der Aktien sowie ggf. Mitteilung der Repartierungsquote
durch die SMC an die depotführenden Institute, jedenfalls soweit eine Überannahme
dieses Angebots erfolgt, und

(3)

die Zahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls durch einen Dritten mit schuldbefreiender
Wirkung zugunsten der SMC, auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte
Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag
nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am 26. August 2021, per Banküberweisung
beauftragt).

Es erfolgt insoweit bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots
nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 7.5), werden die depotführenden Institute
gebeten, bei den verbleibenden, zur Annahme eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien,
für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer
etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Rahmen dieses Angebots
berücksichtigt werden können, wird die Überweisung des Kaufpreises somit unverzüglich,
d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die
depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl.
Ziffer 7.5) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich
durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit
der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die SMC ihre Verpflichtung
zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt
und zwar auch dann, wenn ein Dritter den Kaufpreis für die SMC zahlen sollte. Es obliegt
dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär
gutzuschreiben.

Jeder annehmende Aktionär erteilt mit der Annahmeerklärung die für die weitere Abwicklung
des Angebots erforderlichen Anweisungen und Ermächtigungen.

Mitteilungen der depotführenden Institute an die SMC nach den vorstehenden Absätzen
sollen per Telefax an die Faxnummer +49 89 5454388 20 sowie per Mail an

f.ledebur@smc-investmentbank.de

erfolgen.

Die SMC wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich
daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten
Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 26. August 2021,
ebenfalls per Telefax mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die depotführenden
Institute werden aus diesem Grund gebeten, der SMC zusammen mit den Mitteilungen nach
vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

Die SMC ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem
depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug
von depotführenden Instituten zu verlangen. Die SMC wird dies dem jeweiligen depotführenden
Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per
Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen,
die SMC (oder ein von der SMC zu benennender Dritter) über die Abwicklungsbank dem
jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der zum
Verkauf eingereichten Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert
gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream
Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

Leistungsort ist München.

7.4 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der SMC
ein Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots zustande.

Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden
Aktionär und der Bieterin über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung
verbuchten Aktienurkunden entsprechend der Anzahl der eingereichten Aktien des jeweiligen
Aktionärs wie unter Ziffer 7.3 erläutert zustande. Der Eigentumsübergang findet statt
mit Einbuchung der eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien im Depot der SMC. Mit
Übergang des Eigentums an den jeweiligen Aktien gehen auch alle zum Zeitpunkt des
Übergangs des Eigentums bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Gewinnberechtigung,
auf die Bieterin über.

Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung unwiderruflich
die in dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und
Vollmachten und gibt die aufgeführten Erklärungen ab.

7.5 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 10.000 BELLEVUE
INVESTMENTS-Aktien mit der ISIN DE0007220782 und WKN 722078. Sofern im Rahmen dieses
Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 10.000
BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien eingereicht werden, gilt Folgendes:

Nehmen Aktieninhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 10.000 BELLEVUE
INVESTMENTS-Aktien an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist,
werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis
der Gesamtzahl der BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet
ist (Stück 10.000) zur Anzahl der insgesamt eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien.
Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird
stets auf die nächste ganze Zahl abgerundet.

Die SMC behält sich vor, mehr als 10.000 BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien zu erwerben,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der
Annahmefrist erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist.
Außerdem behält sich die SMC im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor,
alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für
diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots
erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktieninhaber hierzu sein Einverständnis.
Die SMC wird eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Angebot
bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung
in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

7.6 Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden
Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen,
wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten vorher mit
dem depotführenden Institut abzuklären.

7.7 Rücktrittsrecht

SMC ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit einem annehmenden Aktionär zustande
gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
zurücktreten, falls die eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien gemäß den Regeln
für die Abwicklung nach Ziffer 7.3 nicht am zehnten Bankarbeitstag nach dem Ende der
Annahmefrist, das ist der 7. September 2021, auf dem benannten Depot der SMC bei der
Bankhaus Gebr. Martin AG eingegangen sind. Der Rücktritt ist gegenüber dem jeweiligen
depotführenden Kreditinstitut des annehmenden Aktionärs zu erklären, das der annehmende
Aktionär mit der Annahmeerklärung zum Empfang bevollmächtigt.

Jeder annehmende Aktionär ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit der SMC zustande
gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
zurückzutreten, falls der Kaufpreis nach dem Angebot nicht am achten Bankarbeitstag
nach dem Ende der Annahmefrist, das ist der 3. September 2021, auf dem in der Annahmeerklärung
benannten Konto bei dem depotführenden Kreditinstitut eingegangen ist. Der Rücktritt
ist von dem depotführenden Kreditinstitut gegenüber der SMC zu erklären. Die annehmenden
Aktionäre bevollmächtigten mit der Annahmeerklärung das depotführende Kreditinstitut
hierzu.

Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts der SMC oder eines annehmenden Aktionärs
von diesem Angebot findet keine Abwicklung des Angebots hinsichtlich der von dem annehmenden
Aktionär eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien statt.

7.8 Handelbarkeit der BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in
das Angebot eingereichten BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung
des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Aktien an die
SMC wahrscheinlich nicht verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die BELLEVUE INVESTMENTS-Aktien
im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach
Ablauf der Annahmefrist (teilweise) zurückgegeben werden. Die Veräußerung der BELLEVUE
INVESTMENTS-Aktien im Übrigen bleibt von diesem Erwerbsangebot unberührt.

8 Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei
den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen
des jeweiligen Aktieninhabers ab.

9 Veröffentlichungen

Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) wird die Small & Mid Cap
Investmentbank AG sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen
Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite unter

http:/​/​www.smc-investmentbank.de/​dienstleistungen/​kaufangebote/​

veröffentlichen.

Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt
ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen
alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Small & Mid Cap Investmentbank
AG im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur im Bundesanzeiger unter https:/​/​www.bundesanzeiger.de.

10 Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München, Telefon: +49 89 54
54 388-0, Telefax: +49 89 54 54 388-20, E-Mail: kontakt@smc-investmentbank.de.

 

München, im August 2021

Small & Mid Cap Investmentbank AG

 

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